18.10.2012
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Diese Gefahren sollten Sie kennen

So haften Sie persönlich in der Insolvenz

Eine Insolvenz ist schlimm. Noch schlimmer wird es, wenn dabei auch das private Vermögen draufgeht. Die größten Fehler und Gefahren in der Insolvenz: Teil 2 – so leicht geraten Sie in die persönliche Haftung!

Wie sicher ist Ihr Privatvermögen?
Wie sicher ist Ihr Privatvermögen? - Wenn Sie mit dem Insolvenantrag zu lange zögern, bleibt vom Ersparten wenig übrig.
Wenn Sie mit dem Insolvenantrag zu lange zögern, bleibt vom Ersparten wenig übrig.
Foto: BilderBox.xom

Der Betrieb ist eigentlich insolvent, doch der Chef will das Ruder noch herumreißen? Schlagen alle Versuche fehl, dann drohen nicht nur Strafverfahren. Auch für die persönliche Haftung kann das weitreichende Folgen haben.

Die größten Fehler und Risiken, die zu persönlicher Haftung führen, kennt Dr. Andreas Ringstmeier, Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Köln:

1. Einzelunternehmer haften immer!
Die schlechte Nachricht vorweg: Viele Handwerker sind Einzelunternehmer und die haben es im Insolvenzfall besonders schwer. "Einzelunternehmer haften grundsätzlich immer vollständig persönlich für ihre Schulden, da gibt es keine Ausnahmen", warnt Ringstmeier.

Je länger ein Einzelunternehmer bei Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag hinauszögert, desto weniger wird am Ende vom privaten Vermögen übrig bleiben.

2. Fallen für Geschäftsführer
Das Risiko besteht allerdings auch für GmbH-Geschäftsführer. Geschäftsführer haften in zwei Fällen persönlich:

  • Hat der Geschäftsführer persönliche Verpflichtungen wie zum Beispiel Bürgschaften für die GmbH übernommen, dann haftet er in deren Umfang auch für die Schulden der GmbH.
  • Stellt der Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu spät und schmälert dadurch die Insolvenzmasse, dann haftet er persönlich für daraus entstehende Schäden der Gläubiger.
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