Fotos von Prominenten in der eigenen Werbung nutzen?
So dürfen Sie mit Promis werben!
Bekannte Gesichter und Namen haben einen hohen Aufmerksamkeitswert. Darum sind sie in der Werbung so beliebt – selbst wenn sie damit nicht immer einverstanden sind. Trotzdem sollten Handwerker dabei einiges beachten.
Promi-Fotos in der Werbung?
Worauf Sie achten müssen, weiß Rechtsanwalt und Medienrechtler Professor Dr. Dieter Nennen aus Brühl:
Grundsätzlich müssen Sie die Rechte der abgebildeten Person wie auch des Urhebers – also des Fotografen – beachten. Das bedeutet:
1. Sie müssen den Urheber um Erlaubnis bitten. Andernfalls begehen Sie einen Verstoß gegen das Urheberrecht und können vom Fotografen schmerzhaft zur Kasse gebeten werden.
2. Sie brauchen die Einwilligung der abgebildeten Person. Das gelte ganz besonders dann, wenn beim Betrachter der Eindruck entsteht, die abgebildete Person stehe zu diesem Produkt.
Ausnahme: Personen der Zeitgeschichte
Allerdings gibt es von der zweiten Regel ein paar Ausnahmen: Sie benötigen nicht in jedem Fall das Einverständnis des abgebildeten Promis, wenn es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt.
Wer ist eine Person der Zeitgeschichte?
"Unter den Begriff fallen nicht nur Personen von historisch-politischer Bedeutung, sondern alle Personen von allgemeinem öffentlichen Interesse", erläutert Nennen. Also können zum Beispiel auch ein Fernsehmoderator oder ein Tennis-Star eine "Person der Zeitgeschichte" sein.
Auf die Umstände kommt es an!
Auch wenn Sie bei Personen der Zeitgeschichte von einem öffentlichen Interesse ausgehen können, ist das kein Freibrief für Ihre Werbung. "Auch Prominente haben ein Recht am eigenen Bild", betont der Jurist. Welches Recht überwiegt, müsse immer im konkreten Einzelfall entschieden werden.
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konnte – Boris Becker und Oskar Lafontaine hingegen nicht.
