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Unternehmensfinanzierung

So bekommen Sie Kredit – auch ohne Sicherheiten!

Keine Sicherheiten, kein Kredit? Oft können die Förderbanken von Bund und Ländern mit Bürgschaften und Haftungsfreistellung helfen. Ein anderes Problem müssen Unternehmer jedoch alleine lösen.

Auf einen Blick:

  • Kleine und junge Betriebe im Handwerk wie auch Existenzgründer haben oft Probleme, einen dringend benötigten Kredit zu besichern.
  • Hilfe bieten die Förderbanken von Bund und Ländern mit speziellen Kreditprogrammen und Bürgschaften, die sich gezielt an diese Zielgruppe wenden. Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Programm bieten auch die Betriebsberater der Handwerkskammern.
  • Eine andere Hürde beim Kreditantrag müssen Handwerker jedoch alleine nehmen: Ohne Geschäftszahlen und eine gute Begründung für den Kredit, geht nichts – weder bei der Bank noch bei den Förderbanken.

„Und welche Sicherheiten bieten Sie?“ Diese Frage ist so alt wie der Geldverleih und sorgt doch immer wieder für Probleme. Fehlende Sicherheiten scheinen für kleine Betriebe das größte Hindernis bei Kreditanträgen zu sein. Das zeigen jedenfalls Jahr für Jahr die Umfragen der KfW zur Finanzierungssituation im Mittelstand.

Förderprogramme helfen bei fehlenden Sicherheiten

Abschrecken lassen sollten sich Handwerker davon jedoch nicht. Richtig ist: Banken wollen Sicherheiten. Doch wenn sonst alles in Ordnung ist, wenn die Bonität stimmt und die Unternehmenszahlen und der Investitionsplan überzeugen, dann muss ein Kredit nicht an dessen Besicherung scheitern.

Denn für solche Fälle bieten die Förderbanken von Bund und Ländern eine Reihe von Hilfen: Bürgschaften und Förderdarlehen mit weitgehenden Haftungsfreistellungen sollen besonders kleinen Unternehmen und Gründern den Kreditzugang ohne eigene Sicherheiten erleichtern.

KfW Startgeld: Haftungsfreistellung für Gründer und Jungunternehmer

Das Startgeld der KfW ist ein Kredit für Gründer und Jungunternehmer in den ersten fünf Jahren. Die Obergrenze liegt bei 100 000 Euro. Das Startgeld ist zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt, die Hausbank geht also nur für die verbleibenden 20 Prozent ins Risiko. Zudem macht die KfW den Banken das Geschäft durch eine Bearbeitungspauschale finanziell schmackhaft.

„Das Startgeld ist das Programm, das in der Praxis am häufigsten eingesetzt wird“, berichtet Wolfgang Miethke, Betriebsberater der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Bei vielen kleinen Unternehmen lasse sich damit die Gründung oder eine Erweiterungsinvestition in den ersten fünf Jahren voll finanzieren.

Sogar der Betriebsmittelbedarf kann ins Startgeld eingerechnet werden. „Dann habe ich auf dem Konto sogar ein Guthaben, mit dem ich arbeiten kann“, berichtet Miethke.

Hilfe vom Land: Förderprogramme und Bürgschaften

Auch die Förderbanken der Länder kennen das Problem mit den Sicherheiten und bieten Hilfe.

In Niedersachsen zum Beispiel gibt es das Programm „Mikrostarter“: Darlehen von 5 000 bis zu 25 000 Euro ohne Sicherheiten. Den Mikrostarter können Betriebe direkt bei der N-Bank beantragen.

Auch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hilft direkt: An sie können sich zum Beispiel Gründer wenden, deren Finanzierung keine Hausbank begleitet. In solchen Fällen übernimmt die Investitionsbank die Durchleitungsfunktion für das KfW-Startgeld.

Hilfe bei der Besicherung von Finanzierungsvorhaben bieten zudem die Bürgschaftsbanken der Bundesländer.

  • Zum Beispiel übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt mit dem Programm „Bürgschaft ohne Bank“ die Erstprüfung von Geschäftsvorhaben bis zu 200 000 Euro. Ist sie von der Tragfähigkeit überzeugt, erteilt sie eine schriftliche Bürgschaftszusage, ein „Türöffner“ für Kreditverhandlungen mit der Hausbank. Zudem bietet die Bürgschaftsbank in Zusammenarbeit mit mehreren Sparkassen und Genossenschaftsbanken den „Handwerker-Sofort-Kredit“ bis zu einer Kredithöhe von 125 000 Euro. Mit dem Sofortkredit können Betriebe Investitionen wie auch größere Aufträge finanzieren. Auch hier stellt die Bürgschaftsbank die Sicherheiten in Form einer Bürgschaft.
  • Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) hat ebenfalls verschiedene Angebote für Gründer und gestandene Unternehmen. Zum Beispiel verspricht das Programm „NBB quick & easy“ besonders schnelle und unbürokratische Bürgschaftsentscheidungen für Investitionen, Rationalisierungsmaßnahmen und Betriebsmittelfinanzierungen mit einem Verbürgungsgrad von 60 Prozent für Kredite bis maximal 200 000 Euro.

Tipp: So viele Förderprogramme, so viele Details. Für fast jeden Finanzierungsanlass findet sich ein Förderprogramm. Einen guten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Handwerksbetriebe haben die Betriebsberater der Handwerkskammern.

Keine Zahlen, kein Kredit!

Von einem Problem können allerding auch die Förderbanken niemanden befreien: Banken wollen Zahlen sehen, bevor sie entscheiden. Planzahlen müssen die Tragfähigkeit der Investition belegen, Jahresabschlüsse und aktuelle BWA die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers.

Die Anforderungen seien gestiegen, berichtet Betriebsberater Wolfgang Miethke. „Ich muss den Kreditgeber mehr als früher von der Sinnhaftigkeit und Tragfähigkeit eines Kredits überzeugen.“

Eine unüberwindliche Hürde sei das jedoch nicht. „Wer seine Unterlagen richtig aufbereitet, der bekommt auch Kredit“, sagt der Betriebsberater. Das gelte nicht nur für mittlere Betriebe, sondern auch für Klein- und Solounternehmer.

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