Kredit
Signale von der Hausbank: Droht die Kündigung?
Die Kündigung ist da: Alles zu spät?
Liegt die Kreditkündigung erst auf dem Tisch, bleiben einem Unternehmer nur noch wenig Möglichkeiten. "Wenn die Hausbank einen Kontokorrentkredit kurzfristig fällig stellt, dann war es das meistens", berichtet Günter Waje, auf Bankenrecht spezialisierte Anwalt aus Hannover. Rechtliche Handhabe hätten Kreditnehmer nur selten. "Das sind Grenzfälle, das ist dann etwas für die Juristen."
„Die Verträge sind sehr detailliert abgesichert. Da haben die Banken rechtlich sehr gute Möglichkeiten", bestätigt Heiko Nissen von der Handwerkskammer Lübeck. Wichtige Kündigungsgründe sind nach seinen Erfahrungen „nicht vertragsgemäßes Verhalten", wie zum Beispiel nicht abgesprochene Kontoüberziehungen aber auch falsche Informationen des Unternehmers gegenüber der Bank. Häufig werde zudem eine „veränderte Engagement-Situation auf Grund aktueller betriebswirtschaftlicher Daten" als Kündigungsgrund genannt.
Chance 1: Bank reagiert überzogen
Chance habe ein Unternehmer nur, wenn die Bank mit ihrer Kündigung drastisch von ihrem früheren Verhalten abweiche: „Die Bank muss aufpassen, wie sie sich vorher verhalten hat", sagt Nissen. Wurden Überziehungen jahrelang geduldet, so könne dies nicht kurzfristig als Kündigungsgrund herhalten. „Aber wenn die Anspruchnahme kontinuierlich klettert, muss der Kunde aufpassen."
Chance 2: Kündigungsfrist nutzen
Bei einer einseitigen Kündigung müssen Banken die „Belange des Kunden" berücksichtigen, ein „dehnbarer Begriff", sagt Nissen. Zwar erhalte der Kunde eine Chance, nach einer Alternative zu suchen. Doch die Kündigungsfristen sind kurz: „In der Praxis wird ein Kontokorrentkredit innerhalb von sechs Wochen fällig", berichtet Anwalt Günter Waje. Wer in dieser Zeit eine neue Hausbank suche, müsse alleine schon vier bis sechs Wochen für die Prüfung der Unterlagen durch die neue Bank einplanen.
Chance 3: Verhandeln statt streiten
Prozessieren ist jedoch keine Alternative. „Konfrontation ist meist wenig bekömmlich", warnt Waje. Selbst wenn der Handwerker im Recht ist, bestehe kaum ein Grund zu Optimismus, meint der Betriebsberater Nissen: „Wenn die Bank auch auf die Gefahr eines langjährigen Rechtsstreites hin kündigt, bleibt die Frage, was ein Prozess dem Unternehmer nutzt. Kann er den Rechtsstreit durchhalten?"
Empfehlenswerter als ein Rechtsstreit sei das Gespräch mit der Bank, rät Jörg Hagemann von der Handwerkskammer Hannover. Sinnvoll sei es, einen Berater mitzunehmen, zum Beispiel den Steuerberater. „Das muss aber ein guter sein." Auch ein Berater der Handwerkskammer gehöre dazu und müsse vor dem Gespräch umfassend informiert werden. Wichtig sei es, direkt nach der Kündigung mit allen entsprechenden Unterlagen zur Kammer zu gehen. Dazu zählen alle Kreditverträge, alle Sicherheitenverträge, der gesamte aktuelle Schriftwechsel mit der Bank einschließlich Mahnbriefen. Und natürlich das Kündigungsschreiben.
Chance 4: Bankwechsel frühzeitig vorbereiten
„Die Chance auf einen Bankwechsel sinkt mit der Kündigung dramatisch. Dann ist es vorbei, es gibt fast keine Möglichkeit mehr, zu einer anderen Bank zu wechseln", sagt Jörg Hagemann. Der Betriebsberater der Handwerkskammer Hannover empfiehlt, nicht erst bei der Kündigung zu reagieren.
„Eine gute Voraussetzung ist es, wenn der Unternehmer ein neues Konto bei anderen Bank schon vor einiger Zeit eingerichtet hat und ein paar Umsätze darüber laufen lässt." Hilfreich seien zudem Beziehungen, zum Beispiel Kontakte über einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.
Natürlich wird die Bank Erkundigungen über den wechselwilligen Unternehmer einholen und seine Sicherheiten prüfen. Nimmt er diese Hürde, dann bleibt noch die Frage, warum er wechseln will. „Die Kultur des 'Nicht schlecht reden' greift hier nicht", berichtet Hagemann. „Der Unternehmer kann durchaus sagen, dass er mit der Entscheidung seiner bisherigen Bank nicht einverstanden ist." Der Kunde solle zwar „Hasstiraden“ vermeiden, „aber Ärgernisse dürfen auf den Tisch“, solange sie sachlich dargestellt werden.
