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26.06.2008
GELD & RECHT
STEUERN
Tankkarten sind keine Gutscheine
tanken
Tankkarten haben viele nützliche Funktionen, doch als Tankgutschein für Mitarbeiter eignen sie sich nicht. Nur eine Ausnahme gibt es noch für das Plastikgeld.

Tankgutscheine sind ein besonders beliebtes Gehaltsextra: Wenn ihr Wert die Grenze von 44 Euro im Monat nicht überschreitet, entfallen Steuern und Sozialabgaben. Doch wie lässt sich diese Grenze möglichst optimal ausnutzen - bei den ständig steigenden Spritpreisen? Immer mehr Arbeitgeber versuchen dieses Problem mit Hilfe von Tankkarten zu umgehen. Das geht meistens schief, wie ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Hannover (OFD) zeigt. Die OFD hat daher nun die aktuellen Beschlüsse der Finanzministerien von Bund und Ländern zum Thema Tankgutscheine in einem Schreiben zusammengefasst. Das Ergebnis:
  • Es gibt keine Steuervorteile, wenn Arbeitnehmer einen Gutschein samt Tankkarte erhalten, denn dann könne der Arbeitgeber ihnen ebenso gut Bargeld in die Hand drücken.
  • Stellt der Arbeitgeber hingegen einen Gutschein aus und rechnet die Benzinkäufe des Mitarbeiters dann über eine bei der Tankstelle deponierte Firmen-Kundenkarte ab, so akzeptiert das Finanzamt diese Regelung als Benzingutschein.
Weitere Infos:
  • Schreiben der OFD (Steuerberaterverband Sachsen-Anhalt)
  • Praxistipp: So funktionieren Tankgutscheine
  • wTankkarten: Keine Chance für Spritfresser

    (jw)




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