Wer muss ihn einbauen? Klappt die Nachrüstung? Welche Fahrten gilt es aufzuzeichnen? Der digitale Tachograf wirft viele Fragen auf.
Ralf Jensen hat keine großen Transporter, kleine vom Typ Vito und Sprinter reichen dem Elektrotechnikermeister aus Bissendorf. Wenn viel zu verstauen ist und die Fahrt weiter geht, kuppelt er Anhänger an die Autos. Doppelachsanhänger. In den Augen des Gesetzgebers verwandelt er sich dann in einen Fuhrunternehmer. Eine teure Verwandlung.
„6000 Euro habe ich investieren müssen“, berichtet der 57-Jährige. In fünf seiner Transporter stecken seit einer Verkehrskontrolle digitale Fahrtenschreiber. Die Mitarbeiter füttern sie mit ihren Speicherchips, und Jensen archiviert die Lenk- und Ruhezeiten per Computer. Das Prozedere verschlingt Zeit. „Ich muss einen Mann abstellen, der die Daten von den Fahrerkarten und Tachos herunterlädt. Selber sitze ich bald nur noch am Schreibtisch“, kritisiert Jensen.
Von der Fahrpersonalverordnung fühlt er sich schikaniert. Die neue Fassung entlastet zwar Betriebe mit Kleintransportern. Doch wenn ein Anhänger gezogen wird und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen überschreitet, bremst die Verordnung das Handwerk. Nur bis Kilometer 50 herrscht ein Sonderstatus. Wer weiter von der Firma wegfährt, braucht einen Tachografen. In Autos, die nach April 2006 neu zugelassen worden sind, einen Digitalen. Und es gilt: „Selbst bei einer einmaligen Fahrt entsteht die Pflicht zur Nutzung eines Tachografens“, kritisiert Carsten Benke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Kompromisslos auch dieser Punkt: Die Daten müssen für jeden Fahrer lückenlos dokumentiert werden. Zuviel Bürokratie, moniert der ZDH-Referent.„Wenn einer zwei Wochen nicht gefahren ist, muss der Chef die Daten vor Antritt einer nachweispflichtigen Fahrt maschinenschriftlich bestätigen.“
Der Verband hält die Regeln nicht für handwerksgerecht. Er will bei den zuständigen Ministerien darauf hinwirken, dass sie in Brüssel aktiv werden – bei der Gewichtsklasse ab 3,5 Tonnen greift EU-Recht. Handwerker auf Mittelstrecken – zumindest bis 150 Kilometer – von der Tachografenpflicht zu befreien, zählt zu den Forderungen des ZDH. „Forst-, Landwirte und Gartenbauer dürfen doch auch 100 Kilometer weit fahren, andere Transporte haben gar keine Beschränkung“, erläutert Benke.
Probleme bei der Nachrüstung
Ob die EU sich bewegt, bleibt abzuwarten. Unternehmer stehen derweil vor der Entscheidung, Neuwagen ab Werk inklusive Tacho zu kaufen oder die Technik eventuell nachrüsten zu lassen. Mit der Nachrüstung aber ist das so eine Sache. „Es gibt Autohersteller, die bauen keinen Impulsgeber für den Tacho ins Getriebe ein“, erklärt Herbert Binder, Geschäftsführer des „Fahrtenschreiber und Taxameter Service“ in Fellbach. Noch vor wenigen Monaten hat er Handwerker, die mit solchen Transportern in die Werkstatt kamen, wegschicken müssen. Es war nicht erlaubt, Impulsgeber an mechanisch drehende Teile außerhalb des Getriebes zu montieren. Inzwischen hat der Gesetzgeber dafür grünes Licht gegeben. „Alle Transporter ab 2,8 Tonnen sind jetzt nachrüstbar“, sagt Binder. Preis? „1350 bis 1600 Euro plus die Kosten für das Auslesegerät und die Software.“
Weiterhin nach Hause schickt er Fahrer bestimmter Geländewagen. „Wenn der Boden komplett verkleidet ist, können wir nichts machen“, betont Binder und nennt als Beispiel den BMW X5 und Audi Q7.
Nichts an seinen Transportern machen lassen wird Dirk Maeder. „Das zu organisieren, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen,“ sagt der hannoversche Malermeister über die Datenerfassung per Tacho. „Die Fahrer wechseln oft“, erklärt er. Maeders Lösung für große Touren: ein Brummi mit 7,5-Tonnen.
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16.06.2008
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