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24.06.2008
HANDWERK
AKTUELL
Billige Sprüche – teure Erkenntnis
Baugeld
Lahme Richter, dreiste Bauherren, Schuldner-Anwälte, die auf Zeit spielen: In vielen Fällen sollten Betriebe es besser nicht zum Prozess kommen lassen, rät Baurechtsexpertin Cornelia Höltkemeier.

So mancher Gläubiger reibt sich verwundert die Augen, wenn er die Post der Gegenseite liest – so geht es auch Olaf Bannik. Wie berichtet läuft der Dachdecker dem Geld eines Schuldners hinterher, der offensichtlich zahlen könnte, aber das GmbH-Recht für sich arbeiten lässt.

Cornelia Höltkemeier ist Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. Sie hat sich den Fall angesehen.

Das meint die Expertin:
"Dass ein GmbH-Geschäftsführer nicht verpflichtet ist, privates Geld zu investieren, entspricht der Rechtslage. Dass haben die Anwälte früher vielleicht etwas eleganter und juristischer formuliert. Heute schreibt er einfach, 'ich werfe kein privates Geld hinterher'. Der Umgangsstil ist salopper geworden.

Auf der Schuldnerseite profitieren die Anwälte davon, dass die Gerichtsverfahren so lange dauern. Dadurch wird der Gläubiger erpressbar, der Schuldneranwalt kann sagen: 'Wir ziehen hier ein schönes Verfahren auf, das dauert zwei bis drei Jahre – in dieser Zeit bist Du sowieso eingenknickt, lass uns das doch lieber über den Vergleichsweg klären.'

Deshalb empfehlen wir mittelständischen Handwerksunternehmen, nicht die Möglichkeit einer Schlichtung aus den Augen zu verlieren. Der Vorteil von Bauschlichtungsstellen: Ein Unparteiischer legt einen passablen Schlichtungsvorschlag vor – und nicht der gegnerische Anwalt. Bei dem Schuldner-Anwalt kann man davon ausgehen, dass er interessengeleitet agiert.

Die Anforderungen in einem Bau- und Ausbauprozess steigen, die Ausschreibungsunterlagen werden immer komplexer – es liegt auch daran, dass sich die Prozessdauer insgesamt verlängert hat. Vieles kann ein Richter ohne spezifische Erfahrung nicht auf Anhieb durchschauen. Deshalb ist es vielfach besser, einen Bauschlichter einzusetzen. Der sucht zwar nach einer Lösung, bei der man auch etwas geben muss. Aber die Chance steigt, dass sachnah entschieden wird."

Wie wenig Prozesse einbringen, weiß auch der Malermeister Bernd Neppe. Der Richter habe ihm noch in der Verhandlung empfohlen, besser 2.000 Euro zu nehmen, statt auf 10.000 Euro zu beharren, weil sonst "alles noch teurer wird und ein Gutachter eingeschaltet werden muss". Neppe hat die 2000 Euro genommen – und damit seinen Anwalt und die Gerichtskosten bezahlt. Geblieben sei ihm der Frust und eine Entscheidung: "Einklagen werde ich meine Forderungen nicht mehr."

(sfk)

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