Überflüssige Ausgaben
Segeltouren erkennt der Fiskus nicht an
Eine Segeltour mit Kunden und Mitarbeitern macht etwas her. Absetzen können Sie die Kosten jedoch nicht. Auch dann nicht, wenn Sie clever argumentieren.
Segeltouren gelten als Luxus ...
Der Fall: Ein Mittelständler lädt Geschäftspartner und Mitarbeiter zur Kieler Woche ein: Eine Regatta-Begleitfahrt auf einem historischen Segelschiff steht auf dem Programm. Kosten: rund 11.000 Euro netto. Die will der Unternehmer als Betriebsausgaben absetzen.
Weil ihm klar ist, dass solche Aufwendungen –- genau wie für Jagd und Fischerei – grundsätzlich nicht absetzbar sind, versucht er es mit einem Vergleich zwischen der Begleitfahrt und dem Besuch in einer VIP-Loge. Ausgaben für eine Loge bei Sportereignissen können Unternehmer als Repräsentationskosten absetzen. Seine Argumentation: Segeln sei ebenfalls ein Sport, und der lasse sich nur von einem Schiff aus richtig beobachten.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht das anders. Das Einkommensteuergesetz schließe Kosten für Schiffsreisen zu Repräsentationszwecken ausdrücklich aus. (Urteil vom 2. August 2012, Az. IV R 25/09)
Es kommt nicht auf den Schiffstyp an, sondern auf die Nutzung
Der Gesetzgeber habe solche Ausgaben als "überflüssige und unangemessene Repräsentation" bewertet und den Steuerabzug "im Interesse der Steuergerechtigkeit und des sozialen Friedens" verweigert, zitiert der BFH aus dem Gesetzesentwurf von 1960.
Wobei es nicht auf den Schiffstyp – motorisiert oder mit Segeln – im Detail ankomme, sondern auf die Nutzung. Absetzbar sei ein Schiff immer dann, wenn Unterhaltungszwecke, Sport oder unangemessene Repräsentation ausgeschlossen sind. "Schwimmende Besprechungsräume" seien hingegen absetzbar, ebenso wie Schifffahrten zwischen Betrieb und Wohnung.
Grundlage für den Steuerabzug für VIP-Logen hingegen sei eine Verwaltungsanweisung, die für Gerichte rechtlich nicht bindend sei. Zudem gelte sie nur, wenn das Unternehmen ein "Leistungsbündel" vom Sportveranstalter bezieht. Das sei hier nicht gegeben.
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