26.01.2012
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Offener Brief

Schmort in der Hölle

"Die Kacke ist am Dampfen"

Zu den Mietern der Immobilie, die Hinrichs auf Vordermann gebracht hat, gehört eine große Drogeriekette. Und auch deren Chef ist von Hinrichs‘ Fähigkeiten überzeugt, der Bauhandwerker könnte bundesweit Filialen sanieren. Das ist er! Der Hammerauftrag, für den er gearbeitet hat! Zu dumm: Hinrichs kann derzeit keinen Vertrag unterschreiben.

Wie denn, wenn er seine Leute nicht bezahlen kann? Wie denn, wenn das Finanzamt, die Berufsgenossenschaften und alle anderen, die Geld von einem Unternehmer wollen, ihm im Nacken sitzen (die Krankenkasse ist in Hinrichs Fall übrigens kulant). Die Kosten laufen ja weiter. Um es mit den Worten des Bauhandwerkers zu sagen: "Die Kacke ist am Dampfen."

Habe ich eigentlich erwähnt, dass Hinrichs nicht der einzige ostfriesische Betriebsinhaber ist, der vergeblich auf Geld aus dem Ruhrpott wartet? Das versteht sich wahrscheinlich von selbst.

Wie auch immer: Wir werden Hinrichs unterstützen. Wir werden alle Beteiligten anrufen und wahrscheinlich weitere fadenscheinige Argumente und neue Lügen sammeln. Unter Umständen veröffentlichen wir auch den Namen des GU’s. Und vielleicht schaltet sich ja der Chef der Drogeriekette in die Geschichte ein. So eine Chance. Es wäre einfach zu dämlich, wenn Hinrichs ausgerechnet 2012 pleitegehen würde.

Und weil Ihr, liebe zahlungsfaule Generalunternehmer und Bauträger, ganz genau wisst, welche Folgen Euer Verhalten hat: Schmort doch in der Handwerker-Hölle, Euer Heiner Siefken.

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(sfk)

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8 Kommentare zu "Schmort in der Hölle"

  1. Redaktion - 01.02.2012, 10:02 Uhr (Kommentar melden)

    Hallo M. Wegener, hier geht's zum Text über den Elektrotechniker mit der Spezialschaltung :o) http://handwerk.com/elektronische-daumenschraube-fuer-zahlungsfaule-kunden/150/3/28661/ Grüße aus der Redaktion

  2. M. Wegener - 28.01.2012, 16:27 Uhr (Kommentar melden)

    Solche juristischen Wege finde ich gut - noch besser Selbstjustiz, wenn die Justiz uns im Stich läßt. Ihr habt da oft so schöne Beispiele: http://handwerk.com/mahnverfahren-per-kettensaege/150/39/23720/ http://handwerk.com/therapie-fuer-frustrierte-handwerker/150/4/29306/ Den Link zu dem Elekriker, der die Anlage von außen außer Betrieb nehmen konnte habe ich leider nicht mehr gefunden.

  3. Carol - 28.01.2012, 15:54 Uhr (Kommentar melden)

    Als wir an den GU geraten waren, der die Sicherheit verweigert hat, habe ich den bauleitenden Architekten und den privaten Bauherrn informiert, aber die waren nicht wirklich daran interessiert, Handwerker vor dem GU zu warnen: Der Angebotspreis war mit seriöser Kalkulation nicht zu halten, mit dem nächsten Auftragnehmer wäre die knappe Finanzierung aber geplatzt. Der Auftraggeber hat also fein den Mund gehalten und zum Schluß haben nur Handwerker eingebüßt: Das Haus war fertig und vom feinsten, die GU-GmbH insolvent, der Geschäftsführer unbekannt verzogen und die offenen Rechnungen nicht beglichen. Unseriöse Bauträger sind ja gerade ein Resultat der Geiz-ist-geil-Mentalität. Man könnte sich ja auch eine seriöse Firma mit gutem Leumund suchen, aber dann hat man nicht ganz so sehr gespart. Wenigstens bekommt der Bauherr dann oft im Nachhinein die ihm zustehende Strafe, wenn es um Gewährleitungsansprüche geht... Fairerweise sollten Bauherr und Architekt schon mit haften, wenn sie Wissen über einen unseriösen GU verschweigen. Wie ich unsere Rechtsprechung kenne ist das sicher nicht so :-(

  4. Karl-heinz Garten - 27.01.2012, 15:56 Uhr (Kommentar melden)

    Seit ich denken kann, immer wieder das Gleiche: Wer für Bauträger und unsichre/ unbekannte Generalunternehmer arbietet ist selbst schuld.. Wir haben Vertragsfreiheit, und wenn keine vernünftigen Aufträge : Leute aufs Arbeitsamt oder ggf. Betreib schließen. Klingt hart, habs aber vor 7 Jahren auch duch...
    Karl-Heinz Garten

  5. Shackleton - 27.01.2012, 10:29 Uhr (Kommentar melden)

    Nach § 648a BGB (Bauhandwerkersicherung) kann man von GUs Sicherheiten verlangen? Dürfen wir die Bauherren darüber informieren, wenn ein GU diese Sicherheiten verweigert? Öffentliche Bauherren dürften "not amused" sein, wenn deren Projekte den Anschein der Unseriösität erweckt. Das Thema Schwarzarbeit etc. haben wir ja schon durch, warum sollte es mit dem § 648a BGB nicht auch funktionieren. Man muss nur den Mut haben, dies zu melden. Notfalls hier bei Herrn/Frau sfk. Darüber würde ich gerne mehr lesen.

  6. Carol - 27.01.2012, 08:53 Uhr (Kommentar melden)

    Ja, wenn ich Belegungspläne für die Hölle schreiben dürfte würden mir eine ganze Menge Personen einfallen... Hilfreich ist es für uns als Handwerker, unsere rechtlichen Möglichkeiten zu kennen: Nach § 648a BGB (Bauhandwerkersicherung) kann man von GUs Sicherheiten verlangen und sonst lieber auf den Auftrag verzichten. Wir haben bisher 2 x für einen GU gearbeitet und jedes Mal Nerven und Geld eingebüßt. Beim 3. GU habe ich angekündigt, von diesem Recht Gebrauch zu machen - daraufhin kam prompt die Ansage, dann müsse ich auch kein Angebot mehr abgeben. Ein befreundeter Unternehmer hat dort die gesamte (5stellige) Auftragssumme eingebüßt. Wir sollten einfach versuchen, etwas dazu beizutragen, solche Auftraggeber wirklich in die Hölle zu schicken - wenn jeder Sicherheiten fordert haben die kein leichtes Spiel mehr. Und wir können uns bei www.bau-zechpreller.de gegenseitig vor zahlungsunwilligen Endkunden warnen.

  7. WStuber - 27.01.2012, 08:09 Uhr (Kommentar melden)

    Ich als Geschäftsführer der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH kann hier auch von guten Beispiele berichten. Es kommt auch darauf an wie ich mit meiner Rechnungsstellung umgehe, wie ich meine offene Posten betreibe. Hier ist der Unternehmer gefragt. Wir unserem Hause rufen jetzt die Kunden an ob die Rechnung mit der Post angekommen ist, ob die Rechnungsadresse stimmt. Dann melden wir uns telefonisch 3 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist bei dem Kunden, der Mahnlauf geht extra. Das hilft oft mit den Kunden im Vorfeld die Probleme abzustimmen. Aber es gibt auch Kunden die das alles als Hobby ansehen seinen Lieferanten der sehr gute Arbeit gemacht hat nicht zu bezahlen. Ich stecke auch momentan mit 3 Kunden auch mächtig unter Druck. Da kommen einem so manche Gedanken. 7 Jahre Privat - Insolvenz oder 7 Jahre Gefängnis was ist besser. Über den Gedanken muss man stehen und nach vorne schauen.

  8. redadair - 26.01.2012, 20:44 Uhr (Kommentar melden)

    Die Koinzidenz der Katastrophen - mögen die Flammen lodern!