Offener Brief
Schmort in der Hölle
Klassiker mit kreativen Argumenten
Schöner Auftrag auf einer ostfriesischen Insel. Der Bauhandwerker Hinrich Hinrichs (Name geändert, aber Hinrichs heißt gefühlt die Hälfte der ostfriesischen Bevölkerung) restauriert eine Fassade – eine tolle und anspruchsvolle Arbeit. Weil er die Denkmalschutzauflagen für das Gebäude besonders elegant umsetzt, lobt ihn die halbe Welt zu Tode. Diverse Presseartikel preisen sein Können, alles schick. "Bei den gesamten Abnahmen hatte ich nicht einen einzigen Mangel", sagt Hinrichs.
Was die Stimmung dämpft: Seit Monaten und einer halben Ewigkeit ignoriert der Generalunternehmer die Schlussrechnung. Gestern habe ich mit Hinrichs telefoniert. Leise Stimme, etwas brüchig – völlig klar, dass er sonst anders klingt. Seine Hilflosigkeit ist greifbar. Er hat drei kleine Kinder. Drei Mitarbeiter. Er steht ganz kurz vor der Insolvenz. Und er hat bereits das Ersparte geplündert, das Geld, das für die Rente vorgesehen war.
Es geht um 62.000 Euro. Dass der Generalunternehmer das Geld nicht überweist, wird besonders hübsch begründet: Es sei so viel zu tun, dass der verantwortliche (verantwortungslose?) Architekt noch nicht dazu gekommen ist, die Schlussrechnung zu prüfen. Das ist immerhin kreativ. Aber habt Ihr eigentlich noch alle Schrauben im Kasten?
Letztlich kennt Ihr, liebe zahlungsfaule Generalunternehmer und Bauträger, doch sowieso nur ein Argument: Der durchschnittliche Vertreter Eurer Spezies beschäftigt mehr Juristen als Bauarbeiter. Wer jemals eines Eurer Verwaltungsgebäude betreten hat, der weiß, dass hinter den Türen der Büros in regelmäßigen Abständen ein seltsames Kichern zu hören ist. Dann hat wieder einer Eurer Anwälte die Mahnung eines Subunternehmers geöffnet. Diese Szene ist seltsam, stimmt, aber das ganze Thema ist ja auch nicht normal, oder?
Folgen, Schlussfolgerungen und ein netter Gruß: Lesen Sie Seite 3.

8 Kommentare zu "Schmort in der Hölle"
Hallo M. Wegener, hier geht's zum Text über den Elektrotechniker mit der Spezialschaltung :o) http://handwerk.com/elektronische-daumenschraube-fuer-zahlungsfaule-kunden/150/3/28661/ Grüße aus der Redaktion
Solche juristischen Wege finde ich gut - noch besser Selbstjustiz, wenn die Justiz uns im Stich läßt. Ihr habt da oft so schöne Beispiele: http://handwerk.com/mahnverfahren-per-kettensaege/150/39/23720/ http://handwerk.com/therapie-fuer-frustrierte-handwerker/150/4/29306/ Den Link zu dem Elekriker, der die Anlage von außen außer Betrieb nehmen konnte habe ich leider nicht mehr gefunden.
Als wir an den GU geraten waren, der die Sicherheit verweigert hat, habe ich den bauleitenden Architekten und den privaten Bauherrn informiert, aber die waren nicht wirklich daran interessiert, Handwerker vor dem GU zu warnen: Der Angebotspreis war mit seriöser Kalkulation nicht zu halten, mit dem nächsten Auftragnehmer wäre die knappe Finanzierung aber geplatzt. Der Auftraggeber hat also fein den Mund gehalten und zum Schluß haben nur Handwerker eingebüßt: Das Haus war fertig und vom feinsten, die GU-GmbH insolvent, der Geschäftsführer unbekannt verzogen und die offenen Rechnungen nicht beglichen. Unseriöse Bauträger sind ja gerade ein Resultat der Geiz-ist-geil-Mentalität. Man könnte sich ja auch eine seriöse Firma mit gutem Leumund suchen, aber dann hat man nicht ganz so sehr gespart. Wenigstens bekommt der Bauherr dann oft im Nachhinein die ihm zustehende Strafe, wenn es um Gewährleitungsansprüche geht... Fairerweise sollten Bauherr und Architekt schon mit haften, wenn sie Wissen über einen unseriösen GU verschweigen. Wie ich unsere Rechtsprechung kenne ist das sicher nicht so :-(
Seit ich denken kann, immer wieder das Gleiche: Wer für Bauträger und unsichre/ unbekannte Generalunternehmer arbietet ist selbst schuld.. Wir haben Vertragsfreiheit, und wenn keine vernünftigen Aufträge : Leute aufs Arbeitsamt oder ggf. Betreib schließen. Klingt hart, habs aber vor 7 Jahren auch duch...
Karl-Heinz Garten
Nach § 648a BGB (Bauhandwerkersicherung) kann man von GUs Sicherheiten verlangen? Dürfen wir die Bauherren darüber informieren, wenn ein GU diese Sicherheiten verweigert? Öffentliche Bauherren dürften "not amused" sein, wenn deren Projekte den Anschein der Unseriösität erweckt. Das Thema Schwarzarbeit etc. haben wir ja schon durch, warum sollte es mit dem § 648a BGB nicht auch funktionieren. Man muss nur den Mut haben, dies zu melden. Notfalls hier bei Herrn/Frau sfk. Darüber würde ich gerne mehr lesen.
Ja, wenn ich Belegungspläne für die Hölle schreiben dürfte würden mir eine ganze Menge Personen einfallen... Hilfreich ist es für uns als Handwerker, unsere rechtlichen Möglichkeiten zu kennen: Nach § 648a BGB (Bauhandwerkersicherung) kann man von GUs Sicherheiten verlangen und sonst lieber auf den Auftrag verzichten. Wir haben bisher 2 x für einen GU gearbeitet und jedes Mal Nerven und Geld eingebüßt. Beim 3. GU habe ich angekündigt, von diesem Recht Gebrauch zu machen - daraufhin kam prompt die Ansage, dann müsse ich auch kein Angebot mehr abgeben. Ein befreundeter Unternehmer hat dort die gesamte (5stellige) Auftragssumme eingebüßt. Wir sollten einfach versuchen, etwas dazu beizutragen, solche Auftraggeber wirklich in die Hölle zu schicken - wenn jeder Sicherheiten fordert haben die kein leichtes Spiel mehr. Und wir können uns bei www.bau-zechpreller.de gegenseitig vor zahlungsunwilligen Endkunden warnen.
Ich als Geschäftsführer der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH kann hier auch von guten Beispiele berichten. Es kommt auch darauf an wie ich mit meiner Rechnungsstellung umgehe, wie ich meine offene Posten betreibe. Hier ist der Unternehmer gefragt. Wir unserem Hause rufen jetzt die Kunden an ob die Rechnung mit der Post angekommen ist, ob die Rechnungsadresse stimmt. Dann melden wir uns telefonisch 3 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist bei dem Kunden, der Mahnlauf geht extra. Das hilft oft mit den Kunden im Vorfeld die Probleme abzustimmen. Aber es gibt auch Kunden die das alles als Hobby ansehen seinen Lieferanten der sehr gute Arbeit gemacht hat nicht zu bezahlen. Ich stecke auch momentan mit 3 Kunden auch mächtig unter Druck. Da kommen einem so manche Gedanken. 7 Jahre Privat - Insolvenz oder 7 Jahre Gefängnis was ist besser. Über den Gedanken muss man stehen und nach vorne schauen.
Die Koinzidenz der Katastrophen - mögen die Flammen lodern!