02.05.2006
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Lenk- und Ruhezeiten

Schikane für Gespanne

Wer nicht nur um den Kirchturm fährt, muss aufpassen: Ohne Fahrtenschreiber ecken Gespanne schnell bei der Gewerbeaufsicht an.

„Wir sind bloß nach Salzgitter gefahren.“ Der Schlenker ist Henning Hanebutt aus Hannover teuer zu stehen gekommen: 500 Euro Bußgeld. Wegen zehn Kilometern. Als der Dachdeckermeister den Auftrag in Salzgitter hatte, schickte er seine Leute wie üblich mit den Gespannen zur Baustelle – T4 und Sprinter plus Doppelachsenanhänger. Was er dabei übersah, trägt die Bezeichnung VO 3821/85.

Laut der EU-Verordnung hätte Hanebutt die Fahrzeuge nur in einem Umkreis von 50 Kilometern um die Firma einsetzen dürfen. Denn die Transporter und Hänger haben zusammen jeweils mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Und damit gelten für sie die Regeln des gewerblichen Güterverkehrs. Als wären sie Fernfahrer, hätten die Dachdecker für ihre 60 Kilometer lange Tour Fahrtenschreiber gebraucht, um die Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren. Für Kontrolleure und Justiz ein klarer Fall.

Die Anzeige vom Gewerbeaufsichtsamt und den Bußgeldbescheid wollte der 34-jährige Unternehmer abschmettern. „Ich bin vor Gericht gezogen“, betont Hanebutt. Doch da kassierte er eine Schlappe. Am Ende sah er sich gezwungen, nachträglich Fahrtenschreiber einbauen zu lassen. Kosten? „1000 Euro pro Fahrzeug.“

Hanebutt ist kein Einzelfall, immer wieder ecken Handwerker an. So auch Roland Jensen aus Bissendorf in der Wedemark. Der Elektrotechnikermeister geriet mit einem Mercedes-Vito und Doppelachsenanhänger bei Kilometer 65 in eine Kontrolle. Obwohl in seinen zwölf Vito GPS-Geräte stecken ("Die erfassen akribisch die Lenk- und Ruhezeiten."), blieb auch ihm nichts anderes übrig, als Fahrtenschreiber einbauen zu lassen.

Der 55-Jährige stellt klar: Die EU-Verordnung ist veraltet, Handwerker haben heute Kunden in 200 bis 300 Kilometer Entfernung und müssen mobil sein.“

Digitaler Tacho jetzt Pflicht
Die Bürokraten in Brüssel scheint das wenig zu interessieren. Denn jetzt kommt es sogar noch dicker für Betriebe. Seit 1. Mai müssen Neufahrzeuge mit über 3,5 Tonnen oder mehr als neun Sitzen einen digitalen Fahrtenschreiber haben (Link: Digitaler Tacho). Die Transporterhersteller bauen die neuen Tachos zwar serienmäßig ein. Doch damit ist es nicht getan. Um die Geräte nutzen zu können, müssen Betriebe Chipkarten und eine spezielle Software anschaffen. „Die nächste Schikane für uns Handwerker“, ärgert sich Jensen.

Lesen Sie auf der zweiten Seite die neuen Regeln zum digitalen Tacho!

 
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