30.06.2011
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Baugewerke

Schadensersatz - trotz beseitigter Mängel!

Ein hartes Urteil für Baugewerke: Auch wenn ein Handwerker gravierende Mängel am beseitigt, kann der Kunde einen Teil des Werklohns einbehalten - als Schadensersatz!

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Foto: bilderbox.de

Schadensersatz, obwohl ein Mangel vollständig beseitigt wurde? Das ist nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart durchaus möglich.

Einen Anspruch auf Schadenersatz hat ein Kunde demnach immer dann, wenn sich der Verkaufswert seiner Immobilie durch einen Mangel mindert. Das gilt auch dann, wenn der Mangel längst beseitigt worden ist und die Immobilie gar nicht verkauft werden soll. Begründung: Ein künftiger Käufer könnte ja noch weitere, versteckte Mängel vermuten und deshalb den Kaufpreis drücken.

  • Oder wollen Sie lieber gleich wissen, wen es hauptsächlich treffen kann und wie Sie sich dagegen schützen? Das erfahren Sie hier .

 
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