Säumniszuschlag vom ersten Tag an
Ein paar Tage oder ein ganzer Monat - das spielt keine Rolle: Wer seine Steuern zu spät bezahlt, muss für jeden angefangenen Monat den vollen Säumniszuschlag zahlen.
Ein paar Tage oder ein ganzer Monat - das spielt keine Rolle: Wer seine Steuern zu spät bezahlt, muss für jeden angefangenen Monat den vollen Säumniszuschlag zahlen.
Ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat. So viel müssen säumige Steuerschuldner als Säumniszuschlag bezahlen. Der Zuschlag werde auch dann fällig, wenn der Steuerbetrag nur einen Tag zu spät bezahlt wird, hat Bundesfinanzhof bestätigt. Die Abgabenordnung sieht vor, dass Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat der verspäteten Zahlung anfallen und nicht tagesgenau berechnet werden, wie es der Steuerzahler vor Gericht forderte. Er hatte einen Betrag in Höhe von 968 Euro einen Tag zu spät bezahlt, darauf hin hatte das Finanzamt einen Säumniszuschlag 9,50 Euro erhoben.
Bundesfinanzhof
: Beschluss vom 26. August 2008, Az. VII B 219/07
(jw)
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