Tausende Betriebe werden Post vom Bundesamtfür Justiz bekommen. Grund: Sie halten ihre Bilanz unter Verschluss. Es drohen saftige Geldstrafen.
Zwölf Monate währte die Frist. Jetzt schwingt die Justizbehörde das Schwert. Unternehmer, die ihren Jahresabschluss nicht beim Bundesanzeiger einreichen, sollen bluten – 2500 bis 25 000 Euro Ordnungsgeld. Den ersten, leichten Hieb spüren sie bereits in den nächsten Tagen. Sie alle erhalten ein Erinnerungsschreiben, das mit 53,50 Euro zu Buche schlägt. Wer dann nicht pariert, den trifft es hart.
„Wir kommen doch ohnehin nicht drum herum“, sagt Birgit Schlüter über die Publizitätspflicht. Die Geschäftsführerin der Jankowsky GmbH mit Sitz in Salzgitter gehört zu jenen, die frühzeitig reagiert haben. Ganz geheuer aber sind ihr die neuen Vorschriften nicht.
Seit 1. Januar 2007 gilt das „Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG). Danach müssen Kapitalgesellschaften und Betriebe mit der Rechtsform GmbH oder GmbH & Co. KG ihre Zahlen zur Veröffentlichung im Internet bereitstellen. Erster Stichtag – für das Geschäftsjahr 2006 – war der 31. Dezember 2007.
Bundesweit hätten rund eine Million Unternehmer die Bilanz offenlegen müssen, ein Großteil verheimlicht sie bis jetzt. „Es gehen hunderttausende Schreiben raus“, sagt ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz. Einspruch sei zwecklos, er habe keine aufschiebende Wirkung, erklärt er. Einzige Ausnahme: „Wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.“
Birgit Schlüter überlässt es ihrem Steuerberater, die Daten zu schicken. „80 Euro für den Bundesanzeiger“ plus Beraterhonorar hat die Chefin einer Rollladen- und Jalousiebau-Firma bezahlt. Jetzt macht sie sich Sorgen. „Viele, die es nichts angeht, können in unsere Bilanz gucken“, kritisiert sie.
Damoklesschwert: Zulieferer oder Kunden könnten solche Informationen nutzen, um Preise zu drücken, warnen Branchenkenner. Zudem fänden Wettbewerber womöglich heraus, ab wann einem Betrieb in Vergabeverfahren die Luft ausgeht. Die Angst im Handwerk sei daher groß. Nur: Glaubt man der Justizbehörde, ist es sinnlos, sich gegen das EHUG zu stemmen. Nicht leicht zu verinnerlichen, zumal es manche Kunden faustdick hinter den Ohren haben.
Handwerksunternehmer Arne Cholewa hatte schon Kandidaten, die ihn nach Zahlen löcherten. „Einer davon winkte mit einem Auftrag über 3000 Euro, das war schon dreist“, sagt der Chef der Helno Maschinenbau GmbH in Lüneburg. Heute lacht er darüber. Doch er befürchtet, dass das Web die Hemmschwelle für solche Zeitgenossen weiter senkt – bisher mussten sie sich ans Amtsgericht wenden, um ihre Neugier zu stillen.
„Völlig schmerzlos“, was die Veröffentlichung seiner Bilanzen betrifft, ist Tischlermeister Frank Gausmann aus Obernkirchen. „Die können ruhig sehen, wie schlecht es uns geht“, schmunzelt er.
Link:
www.unternehmensregister.de
(mfi)
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28.01.2008
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