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12.05.2005
HANDWERK
AKTUELL
"Nichtig und sittenwidrig"
Interessanter Leserbrief zum Thema Auftragsvermittler: Dass er einen 3200-Euro-Vertrag mit dem Zweig Planungsbüro für "nichtig und sittenwidrig" erklärt habe, schreibt der Rechtsanwalt Wolfgang Könen.

Hier der komplette Beitrag des Juristen:

"Vertrag für nichtig erklärt!
Dies konnte ich für einen Mandanten ereichen, nachdem dieser mit der Zweig Planungsbüro GmbH einen Vertrag geschlossen, die Vertragssumme in Höhe von 3.200 Euro aber noch nicht gezahlt hatte. Ich erkärte den Vertrag gegenüber Firma Zweig für nichtig und sittenwidrig, worauf der Hausanwalt mir einen Vergleich anbot.

Ich bot im Gegenzug 150 Euro als Einmalzahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an und Verzicht auf wechselseitige Ansprüche.

Und siehe da. Der Vorschlag wurde von der Firma Zweig akzeptiert und mein Mandant war mit einem blauen Auge davongekommen. Empfehlenswert ist die Lektüre des Urteils LG Bamberg in WRP 04/2005, S. 526 f. "

Wolfgang Könen
Kanzlei Wolfgang Könen
Rommerskirchen


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(sfk)

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