Steuerschätzung
Riskante Einzahlung aufs Geschäftskonto
Zahlt ein Handwerker Beträge bar auf sein Firmenkonto ein, so muss er die Herkunft der Gelder belegen können. Sonst verbucht der Fiskus sie als steuerpflichtige Einnahmen.
Dieses Vorgehen der Finanzämter hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil betätigt. Geklagt hatte ein Kioskbesitzer, bei dem Betriebsprüfer ungeklärte Bareinzahlungen von rund 70.000 Euro feststellten.
Der Unternehmer erklärte, es handele sich um ein Darlehen von Verwandten. Nachweise hatte er dafür nicht. Die Folge: Dafür forderte der Fiskus nach einer Schätzung Einkommen-, Gewerbe und Umsatzsteuer.
Unternehmer müssen Nachweis erbringen
Für das Finanzgericht ist das Vorgehen des Finanzamtes in Ordnung. Steuerpflichtige seien bei ungeklärten Bareinzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto "verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet", heißt es in dem Urteil.
Kann ein Unternehmer die Herkunft von Barbeträgen nicht glaubwürdig aufklären, dann dürfe der Fiskus davon ausgehen, dass die Gelder aus nicht erklärten Betriebseinnahmen und steuerpflichtigen Umsätzen stammen und deren Höhe schätzen.
(jw)
