21.07.2011
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Steuerfalle

Riester-Sparer sollen Zulagen zurückzahlen!

Böse Überraschung für viele, die auf eine Riester-Rente sparen: Das Finanzamt fordert derzeit Zulagen und Steuervergünstigungen zurück. So können Sie sich wehren.

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Foto: bilderbox.de

Die Riester-Rente ist bei vielen Arbeitnehmern wegen der hohen Förderung beliebt. Durch Zulagen und Steuervergünstigungen ergibt sich eine ordentliche Rendite auf die eingezahlten Beiträge.

Doch derzeit bekommen immer mehr Riester-Sparer unerwartet Post vom Finanzamt, berichtet Steuerberater Dirk Witte aus OIdenburg. "Die Betroffenen sollen die im Jahr 2008 gewährten steuerlichen Vorteile zurückzahlen." Die Forderungen seien in der Regel völlig unbegründet. Bei manchen seiner Mandanten gehe es bisher nur um ein paar Hundert Euro. "Aber im Extremfall, wenn ein Versicherter Riester voll ausgereizt hat, kann es auch um 10.000 Euro gehen - plus Zinsen, die in jedem Fall anfallen", warnt Witte.



Wer ist betroffen?
Witte war von den Forderungen des Finanzamtes ebenso überrascht wie seine Mandanten - und hat sich umgehört. "Das macht jetzt die Runde, die Rückforderungen gehen nach und nach bei den Versicherten ein." Klare Regeln, wen es genau trifft, scheint es nicht zu geben. "Besonders betroffen sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, aber auch sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer."

Warnen sollten Chefs im Handwerk daher ihre Mitarbeiter. Doch auch Unternehmer im Handwerk könnten dieses Schreiben selbst noch bekommen, denn wenn die Ehefrau einen Riester-Vertrag hat, kann auch der selbstständige Ehemann einen abschließen.

Was ist zu tun?
"Wer das Schreiben ignoriert, muss zurückzahlen", warnt Witte. Sein Rat: "Legen Sie sofort Einspruch beim Finanzamt ein." Dazu haben Betroffene einen Monat nach Eingang des Schreibens Zeit. Die Begründung für den Einspruch können sie nachreichen. Denn hier wird es kompliziert: "Betroffene müssen sich an ihren Versicherer und die Zulassungsstelle für Altersvermögen wenden und erforschen, warum sie die Zulagen und Steuervorteile in 2008 nicht erhalten sollen." Die Antwort sollten die Betroffenen dem Finanzamt als Begründung nachreichen - dann werde sich die Sache sehr schnell aufklären.


Das klingt zwar etwas mysteriös, könnte aber funktionieren. Warum, das erfahren Sie auf der nächsten Seite .

 
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