Per Verordnung hat die Bundesregierung Neuerungen bei der Digitalen Rentenübersicht beschlossen. Damit werden Vorsorgeeinrichtungen, die die Altersvorsorgeansprüche ihrer Versicherten noch nicht an die Digitale Rentenübersicht melden, zur Übermittlung verpflichtet. Konkret heißt das: Bis zum 31. Dezember 2024 müssen die fehlenden Daten hinterlegt sein.
Das Online-Portal gibt es bereits seit dem 30. Juni 2023 und richtet sich an alle Bürger, also auch an Selbstständige. Es soll Nutzern dabei helfen, sich einen Überblick über ihre Altersvorsorgeansprüche zu verschaffen – egal ob die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge stammen.
Laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV) seien zum Start der Digitalen Rentenübersicht zunächst nur Daten von der Deutschen Rentenversicherung, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie der Union Investment hinterlegt gewesen. Doch seitdem sei die Zahl der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen gestiegen. Aktuell zähle das Portal mehr als 280 teilnehmende Einrichtungen und es kämen regelmäßig weitere hinzu.
Eine aktuelle Liste mit Anbietern von Altersvorsorge-Produkten, die schon jetzt bei der Digitalen Rentenübersicht mitmachen, finden Sie unter rentenuebersicht.de.
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