18.02.2010
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Urteil

Regeln für den Steuerbonus gelockert

Gute Nachricht für Ihre Kunden. Wer die Rechnung eines Handwerkers nicht selbst zahlt, kann dennoch den Steuerbonus kassieren. Auch bei den Formalitäten will es der Fiskus nicht mehr so genau wissen.

Kunden können Arbeitskosten von Handwerken für Reparatur, Sanierung und Modernisierung teilweise von der Steuer abziehen, wenn sie die Rechnung überweisen. Bisher galt allerdings, dass den Steuerbonus nur kassieren kann, wer die Rechnung zahlt. Damit ist jetzt Schluss: Das Finanzgericht Sachsen hat einem Steuerzahler den Bonus für eine Handwerkerrechnung zugesprochen, die dessen Mutter für ihn bezahlt hatte.

Nach Ansicht des Gerichts spielt es keine Rolle, ob das Geld vom Konto des Auftraggebers oder eines Dritten überwiesen wird. Entscheidend sei nur, dass der Betrag nicht bar an den Handwerker bezahlt wird.

Tipp: In der Regel ist es heute nicht mehr erforderlich, dem Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelege einzureichen. Vorlegen müssen Steuerzahler die Nachweise nur noch auf Anforderung.

(jw)

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