Wie weit darf ein Betrieb gehen?
Rechnung offen, Kindergrabstein abmontiert
Ein Steinmetz hat einen Grabstein wieder abmontiert, weil der Vater des toten Kindes nicht dafür bezahlt hatte. Nachvollziehbare Aktion oder einfach nur total unmoralisch?
Fast jeder Handwerker kennt diesen Gedanken: Wenn der Kunde nicht zahlt, kassiere ich zumindest das Material wieder ein. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verliert ein Betrieb das Eigentum an eingebauten Gegenständen – ob er nun bezahlt wird oder nicht. Schon deshalb bleibt es meistens bei dem Gedankenspiel.
Doch alle Jahre wieder landen Handwerksmeister in den Schlagzeilen, weil sie auf die Gesetze pfeifen und ihre eigene Vorstellung von Gerechtigkeit ausleben. Da war der Zimmerer, der einen kompletten
Dachstuhl zersägt
hat. Da war der Tischler, der die
Vitrinen zertrümmert
hat, die er für einen Juwelier gebaut hatte.
Jetzt berichtet die Nürnberger Zeitung über einen Steinmetz, der einen Kindergrabstein wieder einkassiert hat. Die Firma habe den Stein vor mehreren Jahren auf einem Friedhof im Nürnberger Land aufgestellt. Laut Polizeipräsidium Mittelfranken sei die Rechnung trotz mehrerer Mahnungen nie bezahlt worden.
Konsequenz aus Sicht des Steinmetzmeisters: Er hat den Grabstein wieder abmontiert.
"Als der Vater das Grab ohne Stein und Laterne vorfand, erstattete er Anzeige gegen Unbekannt", schreibt die NZ. Gegen den Steinmetz wird jetzt wegen Störung der Totenruhe ermittelt.
Können Sie den Kollegen verstehen? Oder geht das zu weit? Schreiben Sie uns, wir sind auf
Ihre Meinung
gespannt!
(sfk)

14 Kommentare zu "Rechnung offen, Kindergrabstein abmontiert"
Aus moralischen Gründen hätte ich den Grabstein wahrscheinlich nicht entfernt und eher die Kostenerstattung gerichtlich durchgesetzt. Warum wurde hier keine Anzahlung verlangt? Das Entfernen des Grabsteins hat sicher die Kosten auch nicht beglichen und ggf. ist dadurch der Anspruch verwirkt, also alle Arbeit und Zusatzarbeit umsonst. Welcher Handwerker reißt schon die Fenster oder Türen bei Nichtzahlung heraus? Das ergibt doch gar keinen Sinn. Genauso unmoralisch finde ich gerissene Kunden, die allein durch niemals endende und fadenscheinige Mängelrügen den Handwerker so mürbe machen, dass dieser auf den Restlohn verzichtet. Vor Gericht ist der Handwerker sowieso in der schlechteren Position, auch wenn der Kunde offensichtlich ein ausgekochter Preisdrücker ist. Dagegen hilft wirklich nur eine präzise Absicherung (alle Änderungen und Abreden schriftlich festhalten und Beweisfotos) und ein wasserdichter Vertrag. Man lernt täglich dazu!
Hallo zusammen, ich bin der Meinung, das wir Handwerker eine kurzfristige und ein langfristige Lösung haben. Langfristig sollte jeder Handwerksbetrieb seiner Handwerkskammer unmissverständlich den Auftrag erteilen, die gesetzliche Regelung, das eingebaute Bauteile auch ohne Bezahlung in das Eigentum des Auftraggeber übergehen, ändern zu lassen. Wichtig ist nur, das regelmäßig nach dem Verfahrensstand gefragt wird und das auch von der Presse. Kurzfristig kann ich nur sagen, sollte man sich im Vorfeld bei größeren Aufträgen über z.B Creditreform erkundigen. Bei kleinen Aufträgen lohnt das meistens nicht. Wir haben in Osnabrück einen Stammtisch, wo schon mal der eine oder andere Nichtbezahler genannt wird. Leider dürfen wir die Namen und Anschriften miit den noch offenen Forderungen auf der eigenen Internetseite veröfffentlichen.
...langsam kommt Bewegung in die Handwerkerschaft, schwappt es allmählich über... darüber freue ich mich, denn ich meckere auf hohem Niveau hat man mir gesagt hier schon seit sehr langer Zeit genau zu diesem Thema herum. Am Anfang kaum Resonanz, sogar Bemerkungen in der Art, dass wir wohl zu blöd wären.... Warum diese Reaktion? Weil keiner gerne zugeben wollte, dass er auch abgezogen worden ist, das ist ja so peinlich.... Nun macht es die Masse der mittlerweile laut ausgespochenen Bekenntnisse: "Ja, ich bin genauso betrogen worden." um zu erkennen, dahinter steckt ein Prinzip, nämlich, dass der Schuldner mehr wert ist als der Gläubiger, sprich der Verbrecher hat ein höheres Recht auf Schutz der Persönlichkeit als der Geschädigte, das Opfer, der beweisen muss, dass er geschädigt worden ist, der in Vorkasse gehen muss. Das wäre ja kein Problem.... aber wir wissen doch alle im Baurecht endet es zu fast 100 % mit einem Vergleich.... Iich kenne in meinem Umkreis nicht einen Handwerkerkollegen, der nicht geprellt worden ist... und schlimmer weder Kammern noch Innungen vertreten unsere Interessen, denn sonst stände dieser Eigentumsübergang längst nicht mehr im Gesetz....aus der Innung kann man ja wieder austreten, nicht aus der Kammer. Deshalb mein Appell an die Herren Kammerpräsidenten dafür zu sorgen, dass dieser Eigentumsvorbehalt aus dem Gesetz gesrichen gehört ... dann wären Betrüger und das sind sie nun einmal die nichtzahlenden Kunden öffentlich am Pranger das ist nun mal die einzige wirkungsvolle Handhabe... --- übrigens seit wir nicht mehr für Bauträger arbeiten sondern nur und ausschließlich für Privatkunden haben wir faktisch keine unbezahlten Rechnungen mehr... beim letzten GU Auftrag haben wir dann den Auftrag abgebrochen natürlich alles richtig gemacht laut VOB, Bedenken angezeigt, man wollte uns förmlich zwingen zu pfuschen, das wollten wir unterschrieben haben, dass wir pfuschen sollen, Es fand sich keiner von denen der bereit für diese Unterschrift, da haben wir den Auftrag gekündigt.... und sind bei der Gelegenheit trotzdem auf reichlich 3000,00 Euro sitzen geblieben.... kein Richter da für uns...Besser wäre es gewesen, nicht nur den Schuttcontainer und am hellerlichten Tage das bereits gelieferte Baumaterial abzuholen, sondern die bereits geleistete Arbeit auch gleich mit. Ich hätte gerne dem Abrisshammer geschwungen... Übrigens die Vorstellung gefällt mir, dass ich in der Gaststätte essen gehen könnte und danach nicht zu bezahlen, die Kartoffeln waren zerfallen, mangelhafte Ausführung könnte man konstruieren, oder wie wärs sich mit Bahn und Bus durch die Gegend schaukeln zu lassen ohne Ticket um dann das Nichtzahlen zu begründen, dass ich doch lieber auf roten Sesseln gesessen hätte oder den Einkauf im Supermarkt mit Schwung durch die Kasse zu fahren und erst mal Mängel anzumelden, weil die Verpackung nicht so richtig zu den Möbeln passt, beim Autohändler ne Probefahrt zu machen und nicht mehr zu erscheinen mit dem Auto, wir hatten ja keinen Auftrag unterschrieben.... das wär doch mal eine heile Welt.... a b e r es träfe nicht die Richtigen! Vieleicht hat noch jemand ne gute Idee.
Hätte ihm wenigtens ein Holzkreuz hinstellen können. ernsthaft, aktion ok.
Ich kann nur sagen."TOLL" Dass wir Handwerker vor Gericht schlechter gestellt sind als eine Privat- Pers. ist richtig. Was Werner Deck, von der Fa. MALERDECK schreibt ist auch 100% tig richtig. Ich könnte schon Seminare geben über Fehler, die wir Handwerker machen ( laut Gericht ). z.B. Auftrag nach VOBB. Arbeiten erledigt, Kunde unterschreibt das Rapportblatt. 1x bei Auftag erteilt: u. 1x bei Arbeiten laut Auftrag ausgeführt und abgenommen. Zeit u. Material anerkannt. Fehler war: Der Kunde hat den Auftrag u. die Abnahme gleichzeitig unterschrieben. Das ist nicht rechtens, so der Richter laut VOB. . Vor Arbeitsbeginn muß der Auftrag unterschrieben werden. Dann, wenn die Arbeiten fertig sind erst die zweite Unterschrieft. Fall verloren. z.B. Der Monteur fährt zum Kunden und montiert einen WC- Papierhalter. Guten Tag. Ich komme von der Fa. XY. und möchte den WC-Papierh, den Sie telf. bestellt haben montieren. Der Kunde. Ach das ist schön. Hier im WC. Der Monteur: Ja , aber bevor ich anfange zu Arbeiten bitte ich Sie, hier den Auftrag zu unterschreiben, ansonsten kann ich nicht anfangen zu Arbeiten. Ist das nicht "TOLL", wenn man sich so vor dem Kunden aufstellen muß. ? ? ? ? Die Arbeit nach 10 min. erledigt. Der Monteur: Bitte unterschreiben Sie mir jetzt dass die Arbeiten fertig sind, usw. Es wird so kommen, "Rainhardt Mai." Ein Antrag auf ein Antragsformular bzw. Immer einen Zeugen mitnehmen. Wünsche einen schönen Tag, und keine solche Kunden.
Hallo liebe Handwerker, da unsere völlig verblödeten Politiker und unsere oberfaulen Amtsrichter ja nichts auf die Reihe bekommen,wir aber unsere Familien auch irgendwie durchbringen müssen,ist es doch nur richtig,den Grabstein abzubauen.Es ist doch eine Leistung erbracht worden,mehrmals gemahnt worden u.s.w. Wie sollen wir uns denn sonst noch wehren. Hier bei uns in der Gegend hat jetzt eine Heizungsfirma mit 6 Mann den kompletten Heizkessel aus dem Keller geschleppt.Kunde zahlte einfach nicht. Dumme Anwälte rauf und runter. Jetzt wurde früh morgens an der Tür geklingelt,die Hausbewohner wurden eingesperrt und die Heizungsanlage wurde komplett demontiert. ---Richtig so--- Es geht anscheinend nicht mehr anders!!
Es ist absolut verständlich (wenn auch moralisch bedenklich), dass der Kollege so reagiert. Gefordert ist hier (wie immer) der Gesetzgeber, der es nicht schafft, dass die Firmen, die sich nicht ins Ausland absetzen können, so zu schützen, dass gute Arbeit auch (gut?) bezahlt wird.
Kann mich Herrn Deck nur anschließen, bin ebenfalls Handwerker und habe beträchtliche Außenstände. Hier ist wieder mal die Politik gefordert die - nicht nachzuvollziehende - Gesetzgebung, zu ändern, und zwar schnell!
Ich kann den Kollegen nur zu gut verstehen. Warum hat man das BGB in diesem Punkt nicht schon längst novelliert? Wieder einmal zeigt sich, daß der Ehrliche der Dumme ist, man nur noch gegen Vorkasse arbeiten sollte und die frei gewordene Arbeitskapaztät ( Humankapital) am besten zum Arbeitsamt schickt.
Ich bin Kerzenhersteller, und habe zusammen-gerechnet auch etwa 2000.- € "Ausstände". Wenn mir ein Kunde glaubhaft versichert, dass er "Klamm" ist schenke ich ihm die Kerze. Im einzelnen, sind es natürlich kleine Beträge. Nun hat mich aber auch eine "wohlhabende" Frau, dazu gebracht: ihr die gelieferte Taufkerze wieder abzunehmen. Weil sie auf meine "Angebote" einfach nicht reagiert. - Selber Schuld - da geht´s ums Prinzip.
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, das Privatkunden gegenüber Handwerkern bei Gericht besser gestellt sind. Ein Kunde der Waren und Leistungen bestellt, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung weiß diese nicht bezahlen zu können, macht sich strafbar und wurde von mir bei der Polizei angezeigt. Das Gericht bestätigt die Straftat und verurteilt den Kunden, meine Rechnung in 100,00 € Monatsraten "als Wiedergutmachung" auszugleichen. Nachdem der Kunde diesem Richterspruch nicht nachkam, wurde er abermals zu Sozialstunden verurteilt. Ich habe davon nichts. Für meine Restforderung von über 2.000,00 € zuzüglich Zinsen habe ich einen Titel, den ich auf Grund fehlender Masse wahrscheinlich nicht mehr bekomme. Ich habe mit dem Gedanken gespielt, dem Kunden sein Auto zu entführen und gegen Bezahlung meiner Rechnung wieder auszuhändigen. " Auge um Auge, Zahn um Zahn" Es kann nicht sein, das Schädiger besser behandelt werden wie Geschädigte!
Wieder wird die Moral des Handwerkers angesprochen.Wo ist die Moral des Vaters, der den Grabstein seines Kindes über Jahre nicht bezahlt ! Welche Moral haben den die Kunden die die Rechnungen der Handwerker vorsätzlich nicht bezahlen und diese Handwerker so an Ihre Grenzen oder darüber hinaus stoßen. Auch die Handwerker haben Verpflichtungen und müssen Rechnungen bezahlen.
" Man kann im Leben ein Lächeln erlernen, vondem niemanht ahnt, das es ein Weinen ist". Im Vertrauen :Eigentlich ist da? - eine Rückentwicklung vom Menschen - zum Affen zu verzeichnen! Gruss insbesondere an unsere Tiere!
Selbst Handwerker, kann ich das verstehen. Pietät hin, Pietät her. Diese Gesetzgebung habe ich noch nie verstanden. Wenn etwas eingebaut oder geliefert ist, geht es in das Eigentum des Kunden über und bleibt auch da, obwohl nicht bezahlt. Wie kann das sein? Wenn ich in einem Restaurant nach dem Essen meine Rechnung nicht bezahle, werde ich wegen Zechprellerei angezeigt und erhalte eine deftige Strafe. Von wegen die Speisen sind jetzt in meinem Bauch und deshalb mein Eigentum geworden. Würde ich so argumentieren, würde man mich noch auf meinen Geisteszustand untersuchen lassen. Aber mit Handwerkern kann man das ja alles machen!