16.04.2009
0 Bewertung(en) Rating
Schriftgröße

betriebliches Rauchverbot

Raucher müssen um Job fürchten

Arbeitnehmer, die gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen, riskieren ihren Arbeitsplatz.

Wie das Landesarbeitsgericht Köln entschieden hat, darf ein Arbeitgeber einen langjährigen Mitarbeiter fristgerecht entlassen, wenn der mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstößt.

Gegen seine Kündigung geklagt hatte der Lagerarbeiter eines Unternehmens, das Lebensmittel herstellt. Zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen gilt dort ein Rauchverbot. Beim ersten Verstoß sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus, beim zweiten Mal entließ er den Mitarbeiter.

Doch der Raucher hatte Glück: Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit und seines Alters bot der Betrieb an, die Kündigung zurückzunehmen. Sechs Monate später erwischte der Arbeitgeber den Mitarbeiter jedoch erneut mit einer Zigarette und kündigte ihm fristgerecht - zu Recht, wie die Richter nun feststellten.

Landesarbeitsgericht Köln:

Urteil vom 1. August 2008, Az. 4 Sa 590/08

(jw)

Ist dieser Artikel für Sie hilfreich?

Kommentar schreiben

Ihre persönlichen Daten:

Sicherheitsprüfung: (» refresh)

Bitte füllen Sie alle Felder mit * aus! Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.