25.10.2011
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Das gehört in eine Ratenzahlungsvereinbarung

Ratenzahlung statt Streit vor Gericht

Wenn Kunden nicht zahlen, können Sie natürlich mahnen, klagen, per Inkasso eintreiben ... Schneller kommen Sie bei ehrlichen Schuldnern allerdings mit einer Ratenzahlungsvereinbarung an Ihr Geld. Das gehört in den Vertrag!

Die Privatinsolvenzen erreichen auch 2011 voraussichtlich fast wieder ein Rekordniveau. Rund 100.000 Verbraucher heben jedes Jahr die Hand zum Schwur. Hauptgrund: Überschuldung.

Darum sollten sich Handwerker derzeit genau überlegen, ob sie gerichtlich gegen säumige Zahler vorgehen - oder ob vielleicht eine Ratenzahlungsvereinbarung der einfachere Weg ans Geld ist.



Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist sinnvoll,

  • wenn Sie den Eindruck haben, dass es sich bei dem Kunden nicht um einen notorischen Schuldenmacher handelt, der Sie nur austricksen will,
  • wenn der Kunde plausible Gründe hat, warum er überraschend jetzt nicht zahlen kann, zum Beispiel Trennung/Scheidung, Krankheit, Jobverlust ...
  • wenn es sich bisher immer um einen zuverlässigen und guten Kunden gehandelt hat.

Drei Tipps vorweg
Vereinbaren Sie die Ratenzahlungen immer schriftlich! Eine mündliche Absprache nützt ihnen wenig. Wenn der Schuldner dann doch zahlt, haben Sie nur Zeit verloren.

Machen Sie es nicht zu kompliziert! Je umfangreicher und detaillierter Sie die Pflichten des Schuldners zu regeln versuchen, desto eher wird er sich drangsaliert fühlen und nach einem Ausweg suchen. Und das ist ja genau die Art von Ärger, die Sie sich mit der Vereinbarung sparen wollten.

Lassen Sie sich einmal helfen! Es gibt unglaublich viel Blödsinn, den ein Gläubiger in so eine Ratenzahlungsvereinbarung hineinschreiben kann. Ob der dann vor Gericht Bestand hat? Lassen Sie sich eine Muster-Vereinbarung einmal nach Ihren Bedürfnissen von einem Rechtsanwalt aufsetzen und erklären. Dann können Sie in Zukunft die Vereinbarungen entsprechend selbst anpassen.

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