Hörgeräteversorgung
Profitgier ohne Pardon
Wenn HNO-Ärzte am Verkauf von Hörgeräten mitverdienen wollen, ist manchen fast jedes Mittel recht.
Auch nach Einführung des Antikorruptions-Paragrafen wollen viele Mediziner vom Verkauf von Hörgeräten profitieren. Nachdem der mit den Kassen abrechenbare Direktvertrieb über Arztpraxen zum 31. März 2009 abgeschafft wurde, bieten sie ihren Patienten auf dem sogenannten neuen verkürzten Versorgungsweg weiter Hörgeräte an.
Geschickte Formulierung
Der Vorwurf von Experten: Die Hals-Nasen-Ohren-Ärzte suggerieren den Hörgeschädigten, ihre Krankenkasse würde die Hörgeräteversorgung nicht bezuschussen. Entsprechende Verträge aus diesem Jahr liegen der handwerk.com-Redaktion vor. Darin lautet eine Patienteninformation wörtlich: "Ihre gesetzliche Krankenversicherung hat leider derzeit keinen Vertrag über eine Versorgung mit Hörgeräten auf dem verkürzten Versorgungsweg geschlossen. Eine Kostenerstattung/ Kostenbeteiligung wird durch Ihre gesetzliche Krankenkasse derzeit abgelehnt.“
Dina Michels, Chefermittlerin der KKH-Allianz in Hannover sagt: "Das ist ganz geschickt formuliert. Der Patient geht davon aus, dass das alles seine Richtigkeit hat." Doch das hat es nicht: Die Krankenkasse zahle sehr wohl einen beträchtlichen Zuschuss, allerdings nur dann, wenn der Patient den Weg über einen Hörgeräteakustiker wählt. Und das hat gute Gründe. "Die HNO-Ärzte sind oft überfordert, denn ihnen fehlen die nötigen technischen Kenntnisse", betont Michels.
Als Beispiel nennt sie die Nachsorge: Die Ärzte könnten Nachjustierungen nicht einfach vornehmen. Für eilige Reparaturen wie das Auswechseln des Hörschlauches könne der Patient zudem nicht auf einen Termin bei seinem Arzt warten. Hörgeräteakustikermeister Tim Isermann aus Westerstede ärgert: "Ein Hörgeräteakustiker muss seine sachliche und fachliche Eignung durch Meisterprüfung und zukünftig durch Präqualifizierung unter Beweis stellen, ein HNO-Arzt nicht."
Was der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte dazu sagt, lesen Sie auf der nächsten Seite .
