Rechtsextremer Handwerker
NPD-Schornsteinfeger: Grünes Licht für braune Gedanken
Darf ein Schornsteinfeger mit rechtsextremer Gesinnung einen eigenen Kehrbezirk betreuen? Das Verwaltungsgericht Halle hat diese Frage jetzt bejaht. Eine nachvollziehbare Entscheidung?
Dieser Fall beschäftigt die Justiz seit zwei Jahren (wir berichteten). Im Frühjahr 2008 hatte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einem Bezirksschornsteinfegermeister den Kehrbezirk entzogen.
Lutz B. soll sich wiederholt an jährlichen "Totengedenken" beteiligt haben, mit denen rechtsradikale Gruppen die Mörder des Außenministers der Weimarer Republik, Walther Rathenau, ehren.
Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil mit der Position eines Bezirksschornsteinfegermeisters besondere Rechte verbunden sind. Unter anderem können sich die schwarzen Männer überall Zugang verschaffen, zur Not mit Polizeigewalt. Das heißt: Bürger müssten den rechtsextremisten Handwerker in ihr Haus lassen – ob sie wollen oder nicht.
Das Landesverwaltungsamt hatte dem Schornsteinfeger eine "fehlende persönliche Zuverlässigkeit" attestiert. Nach der Entscheidung soll Lutz B. eine "Schulhof-CD" der NPD in seiner Berufskleidung präsentiert haben. Aus Sicht des Landesverwaltungamtes hat er damit zu erkennen gegeben, dass er "seinen Beruf mit der Werbung für die politischen Ziele der NPD in Verbindung bringt".
Jezt hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass der Bezirksschornsteinfeger aus dem Burgenlandkreis seinen Kehrbezirk vorerst weiter führen darf.
"Der Staat darf nicht nur zuschauen"
Begründung: Die fehlende Verfassungstreue des Schornsteinfegers rechtfertige nicht den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen Unzuverlässigkeit.
Dass der Staat dem "rechtsextremistischen Treiben eines Bürgers – wenn dieser für ihn in verantwortungsvoller Funktion tätig ist - nicht einfach nur zuschauen kann", entgegnet der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes, Peter Kuras.
Begründung: "Dieser Staat ist nicht wertneutral." Sein Funktionieren hänge davon ab, dass diejenigen, die ihn repräsentieren, die freiheitliche Ordnung "nicht erkennbar ablehnen oder sogar bekämpfen". Das Landesverwaltungsamt wird eine Berufung prüfen.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Wie würden Sie sich verhalten, wenn Lutz B. Schornsteinfegermeister in Ihrer Region wäre?
Schreiben Sie uns
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(sfk)

6 Kommentare zu "NPD-Schornsteinfeger: Grünes Licht für braune Gedanken"
Es ist mir sehr unangenehm, Beiträge zu lesen, in der die Meinungsfreiheit hoch gepriesen wird, aber im gleichen Atemzug die Meinung anderer legalen Parteien zu verbieten. Welche Staatsform haben wir denn heute? Ist es nicht die Demokratie die uns Stark macht? Gerade die verschiedenen Meinungen lassen doch kombiniert ein ansehnliches Resultat erzeugen! Und jetzt ist dort ein Arbeiter, der in seiner Freizeit ehrenamtlich legale Politische Arbeiten durchführt, und während der Arbeitszeit seine Kunden freundlich bedient, ohne politischen Einfluss sondern nur Berufsspezifisch versiert. Dieser wird dann als unerwünscht abgestempelt, obwohl Auftreten, Ausführung und Kunden Umgang mehr als Lobenswert sind? Er macht doch nichts illegales! Irgendwo muss man mal Mensch, Mensch und Politik, Politik sein lassen! Somit wären uns allen sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. Lehrke
Ein hohes Gut unserer Gesellschaft ist die Meinungsfreiheit, diese sollte unantastbar sein. Denn wo hört es dann auf, wenn ich zufällig feststelle, daß mein Müllmann ein Scientologe ist und der Briefträger ein Antifa? Wer setzt denn dann bitteschön die Grenzen - der Staat? Hatten wir da nicht schon mal was in Deutschland...? Nichts geht über Gedanken- und Redefreiheit und die Auseinandersetzung mit anderen Denkweisen, warum haben so viele Angst davor? Sind wir nicht mündige Bürger?!!!
Mein Schornsteinfeger ist Mitglied der Partei DIE LINKE. Diese Partei wird von Verfassungsschutz beobachtet und als teilweise verfassungsfeindlich eingestuft. Da mir linkes Gedankengut auch persönlich widerstrebt, möchte ich den Schornsteinfeger nicht mehr in Haus lassen. Bitte unterstützen Sie mich dabei! _____________________________________ Freiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden!
An Lärtz: Im Prinzip einverstanden. aber der Typ wird vom staat bestellt. Ein Lehrer dürfte das auch nicht.
Wir sind ein demokratischer Staat. Die NPD ist als demokratische Partei zugelassen. Jeder Staatsbürger kann FREI wählen, welcher Partei er angehören will, ob neoliberal, grün, christlich oder links. Solange eine Partei NICHT verboten ist, ist sie legitim. Der Staat soll endlich für klare Verhältnisse schaffen und die NPD verbieten, dann kann auch was unternommen werden. Aber so sitzen wir gemütlich wie immer die Probleme aus.
Sorry das geht nicht. Man muss ja nicht alles tolerieren. Das ist dohc schlimm, daß er ausbilden darf. Die armen Lehrlinge. In mein Haus würde der A.... nicht reinkommen.