Urteil
Nicht jedes "Mobbing-Tagebuch" ist ein Beweis
Ein Mitarbeiter fühlt sich gemobbt und hat sein Leid in einem Tagebuch festgehalten? Vor Gericht muss das keinen Bestand haben.
Beim Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz ist ein solches Mobbing-Tagebuch in einem Schmerzensgeldprozess als Beweismittel durchgefallen. In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer sein angebliches Leiden in einem Tagebuch dokumentiert: Er hatte respektloses Verhalten von Kollegen aufgezeichnet und beklagt, dass der Arbeitgeber ihm eine Position und Resturlaub vorenthalten habe.
Das LAG führte aus: Die Darstellungen eines Mobbingopfers müssten eine bewusste Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts beweisen. Das sei dem Mitarbeiter mit seinem Mobbing-Tagebuch nicht gelungen.
In dem Buch fehlten unter anderem
- Angaben dazu, welche Funktion die aufgeführten Personen im Betrieb haben
- der Nachweis dafür, dass diese Personen Weisungsbefugnisse hatten
- ein Nachweis, dass der Arbeitgeber davon Kenntnis hatte
(bw/jw)
