07.05.2009
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Nicht jedes Bild ist ein Beweis

Wer nachweisen will, dass ein Mitarbeiter eine Krankheit nur vortäuscht, braucht dafür handfeste Beweise wie zum Beispiel Fotos. Doch nicht jede Aufnahme hält vor Gericht auch Stand, wie der Chef eines Baubetriebs erfahren musste.

Wer nachweisen will, dass ein Mitarbeiter eine Krankheit nur vortäuscht,

braucht dafür handfeste Beweise wie zum Beispiel Fotos. Doch nicht jede

Aufnahme hält vor Gericht auch Stand, wie der Chef eines Baubetriebs

erfahren musste.

Der Arbeitgeber hatte seinen krankgeschriebenen Maurer auf der Straße

angetroffen. Für den Chef sah es nach Arbeitskleidung aus, also habe der

angebliche Kranke auch gearbeitet, schlussfolgerte er. Um das beweisen

zu können, machte er ein Foto des Maurers. Als der Unternehmer dem

Mitarbeiter die Lohnfortzahlung für die Krankheitstage verweigerte, zog

der vor Gericht. Doch die Richter des Landesarbeitsgerichts

Rheinland-Pfalz sahen auf dem Foto nur einen Mann in schmutziger Hose

mit Rucksack. Als Beweis genüge das nicht.

Der Maurer habe seine Arbeitsunfähigkeit zudem mit ärztlichen Attesten ausreichend

nachgewiesen. Das während der Arbeitsunfähigkeit aufgenommene Foto zeige

den Mitarbeiter zwar in schmutzig wirkender Kleidung. Daraus folge aber

nicht, dass der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung gearbeitet habe. Wer

arbeitsunfähig sei, sei nicht zwangsläufig bettlägerig. Ein Aufenthalt

im Freien sei erlaubt.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz:

Urteil vom 15. Januar 2009, Az. 10

Sa 552/08

(bw)

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