01.07.2008
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Aufträge locken

Neuland im Norden

Aufträge in Norwegen: Rechtlicher Rahmen

Diese steuerlichen und rechtlichen Vorgaben müssen Sie beachten:

Die Eintragung ist für alle Unternehmen Pflicht - unabhängig vom Umsatz.

Ab einem Umsatz von 6250 Euro gilt: Betriebe brauchen einen Fiskalvertreter und müssen sich bei den Finanzbehörden registrieren lassen.

Alle Rechnungen müssen mit 25 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Die Umsatzsteuererklärung ist alle zwei Monate fällig.

Sondergenehmigungen sind nur erforderlich für: Elektroarbeiten, Fahrstuhlbau, Kranführerarbeiten.

Mitarbeiter sind ab dem ersten Tag in Norwegen registrierungspflichtig. Jede Arbeitsperiode muss an- und abgemeldet werden. Wer mehr als 183 Tage pro Jahr im Land arbeitet, ist steuerpflichtig.

Einstiegssteuersatz: 28 Prozent. Die Arbeitgeberabgaben schlagen mit 14,1 Prozent zu Buche, die Sozialabgaben mit 7,8 Prozent.

Eine Zweigstelle ist erforderlich, wenn die Arbeiten - Bauausführung und Montageleistung - für einen Auftraggeber mehr als zwölf Monate andauern.

Die Zweigstelle unterliegt der Körperschaftssteuer mit einer Gewinnbesteuerung von 28 Prozent. Die Mitarbeiter werden rückwirkend lohnsteuerpflichtig.

Die Befreiung von der Sozialversicherung ist mit der Bescheinigung E 101 möglich.

Quelle: Norddeutsches Handwerk International

Weitere Informationen:

Norwegisches Vertragsrecht im Bausektor

Die Stadt Oslo als Bauherr

Bjørvika - Oper, Büros, Wohnungen, Straßen, Wasserleitungen

Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen in Norwegen

(mfi)

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