20.05.2010
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Bürokratie

Neue Rechtsfalle durch Informationspflichten-Verordnung

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die DL-InfoV könnten Kunden zur Anzeige bringen. „Das wäre eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Lapp.

Darüber hinaus drohen Abmahnungen von Wettbewerbern. „Wer seine Informationen öffentlich oder im Internet aushängt, muss damit rechnen, dass Wettbewerber oder Abmahnspezialisten genauer hinschauen, ob sie vollständig und richtig sind.“

Wesentlich geringer sei dieses Risiko, wenn Handwerker die Kunden gezielt informieren.

Kein Ersatz für andere Pflichtangaben
Keinesfalls ersetzen die Angaben nach der DL-InfoV andere Pflichtangaben eines Unternehmens etwa im Impressum nach dem Telemediengesetz. "Darauf darf man nun nicht verzichten, sonst drohen an dieser Stelle Abmahnungen."

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5 Kommentare zu "Neue Rechtsfalle durch Informationspflichten-Verordnung"

  1. Dudenhoefer - 23.05.2010, 12:17 Uhr (Kommentar melden)

    Die Versicherer und die Banken hatte ich ja noch ganz vergessen bei der offenlegung der Kalkulation, und wenn wir schon die Hosen runterlassen, warum sollte man nicht gleich die Rezepturen für die leckere Wurst von Fleischer Frischfleisch oder die Brotrezeptur von Bäcker Brotkorb offenlegen, weil der Verbraucher ja schließlich wissen muss, was drin ist. Nur die Industrie die darf besch....., ...eiden wie sie ist den Verbraucher mit Analog Käse täuschen, mit Enzymen zusammengeklebtes und mit Wasser aufgespritztes Fleisch verkaufen, oder "Natürliche Aromen" aus Sägespänen in Joghurts verarbeiten. Deutschland Du Bürokratenkrake, Du machst mir Angst.

  2. Dudenhoefer - 23.05.2010, 12:03 Uhr (Kommentar melden)

    Die Welt wird immer verrückter, die Dienstleister werden immer mehr gegängelt. Es geht niemanden etwas an, wie ich meine Bauvorhaben kalkuliere. Und warum muß z.b. der Handel seine Kalkulation nicht Offenlegen?

  3. Helmut Lärtz - 21.05.2010, 11:01 Uhr (Kommentar melden)

    Der Bürokratenunsinn feiert fröhliche Urständ. Wo bleibt eigentlich das Gesetz, das Politiker mal die Bürger besser informieren sollen? Siehe den finanziellen Regenschirm gegenüber der EU. Eigentlich müssen wir alle an den Stoiber schreiben, denn er ist ja angetreten zum Bürokratieabbau. Aber so ist es nun mal, seine Büros zahlen wir alle. Ihn abschaffen und die Rechnungshöfe dazu, dann haben wir Millionen für den Finanzminister gespart, ohne dass es auffällt.

  4. Werner Deck • malerdeck gmbh - 21.05.2010, 09:43 Uhr (Kommentar melden)

    Beispiel aus dem Text oben: Handele es sich um einen individuell zu berechnenden Preis, müsse der Kunde in die Lage versetzt werden, den Preis selbst zu kalkulieren. „Dann muss der Handwerker seine Kalkulationsgrundlagen wie Stundenlohn, Quadratmeterpreise usw. offenlegen.“ Ist das noch zu glauben? Ich fasse es nicht! Muss mir dann im Restaurant eigentlich auch eine individuelle Kalkulation für mein Schnitzel vorgelegt werden? Beim Enkauf meines nächsten Hemdes lasse ich mir auch einmal die individuelle Kalkulation vorlegen. Und was ist, wenn ich mit dieser Kalkulation nicht einverstanden bin? Fragen über Fragen. Aber wahrscheinlich werde ich, wenn ich die Kalkulationen lt. der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung erfrage, sofort amtsärtzlich in die Psychiatrie eingewiesen. Vielleicht kann mir dort jemand den Sinn dieses Bürokratiemonsters erklären. Wäre doch auch eine gelungene Therapie oder?

  5. Werner Deck • malerdeck gmbh - 21.05.2010, 09:06 Uhr (Kommentar melden)

    Der uns aufgebürdete Bürokratiewahnsinn geht fröhlich weiter. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)!! Schon alleine dieses Wortungetüm lässt Schlechtes ahnen. Und das ist auch so. Was das soll und wem das für was nützt, übersteigt vollkommen meine intellektuellen Fähigkeiten. Um es einfacher zu sagen: Ich kann es weder verstehen, noch einen Sinn darin sehen. Unglaublich, was sich die Bürokraten so alles für Schikanen ausdenken.