Bürokratie
Neue Rechtsfalle durch Informationspflichten-Verordnung
Und wie soll das praktisch funktionieren?
In der Umsetzung sind Handwerker relativ frei, betont Lapp. Wichtig sei lediglich, dass die Informationen dem Kunden tatsächlich rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Das sei relativ unproblematisch, da die Angaben nicht jedes Mal neu zusammengestellt werden müssen. Möglich wären zum Beispiel diese Vorgehensweisen:
- Werkstatt-Arbeiten: Betriebe, die Arbeiten nur in der eigenen Werkstatt abwickeln, könnten zum Beispiel die Informationen für Kunden frei zugänglich aushängen und zur Mitnahme bereit halten.
- Notfall-Reparaturen: Wer von einem Kunden zur dringenden Reparatur zum Beispiel einer defekten Heizung gerufen wird, sollte die entsprechenden Informationen ausgedruckt dabei haben.
- Größere Aufträge: Bei größeren Aufträgen mit entsprechendem Informationsbedarf werden Handwerker den Kunden in der Regel ein Angebot und vielleicht auch Informationsmaterial zur Verfügung stellen. In solchen Fällen können die Angaben nach DL-InfoV problemlos beigefügt oder per E-Mail gesendet werden.
- Online-Shops: Betreibt ein Handwerker einen Online-Shop, so kann er die Angaben auf seiner Website veröffentlichen. Eine Alternative wäre es, den Shop so einzurichten, dass zur Bestellung eine Bestätigung des Kunden per E-Mail gehört. Die E-Mail des Shop-Betreibers, in welche der Kunde zur Bestätigung aufgefordert wird, könnte die Angaben gemäß DL-InfoV enthalten.
Über Preise informieren
Da in allen Fällen Preisangaben – entweder nach der DL-InfoV oder nach der Preisangabenverordnung - erforderlich sind, müssen auch diese Informationen jeweils rechtzeitig bekanntgegeben werden, betont die Rechtsanwältin.
"Wenn es sich um schon vor Auftragserteilung feststehenden Preis handelt, dann muss er in diesen Informationen stehen.“
Handele es sich um einen individuell zu berechnenden Preis, müsse der Kunde in die Lage versetzt werden, den Preis selbst zu kalkulieren. „Dann muss der Handwerker seine Kalkulationsgrundlagen wie Stundenlohn, Quadratmeterpreise usw. offenlegen.“
Was bei Verstößen gegen die Verordnung passieren kann, lesen Sie auf der letzten Seite.

5 Kommentare zu "Neue Rechtsfalle durch Informationspflichten-Verordnung"
Die Versicherer und die Banken hatte ich ja noch ganz vergessen bei der offenlegung der Kalkulation, und wenn wir schon die Hosen runterlassen, warum sollte man nicht gleich die Rezepturen für die leckere Wurst von Fleischer Frischfleisch oder die Brotrezeptur von Bäcker Brotkorb offenlegen, weil der Verbraucher ja schließlich wissen muss, was drin ist. Nur die Industrie die darf besch....., ...eiden wie sie ist den Verbraucher mit Analog Käse täuschen, mit Enzymen zusammengeklebtes und mit Wasser aufgespritztes Fleisch verkaufen, oder "Natürliche Aromen" aus Sägespänen in Joghurts verarbeiten. Deutschland Du Bürokratenkrake, Du machst mir Angst.
Die Welt wird immer verrückter, die Dienstleister werden immer mehr gegängelt. Es geht niemanden etwas an, wie ich meine Bauvorhaben kalkuliere. Und warum muß z.b. der Handel seine Kalkulation nicht Offenlegen?
Der Bürokratenunsinn feiert fröhliche Urständ. Wo bleibt eigentlich das Gesetz, das Politiker mal die Bürger besser informieren sollen? Siehe den finanziellen Regenschirm gegenüber der EU. Eigentlich müssen wir alle an den Stoiber schreiben, denn er ist ja angetreten zum Bürokratieabbau. Aber so ist es nun mal, seine Büros zahlen wir alle. Ihn abschaffen und die Rechnungshöfe dazu, dann haben wir Millionen für den Finanzminister gespart, ohne dass es auffällt.
Beispiel aus dem Text oben: Handele es sich um einen individuell zu berechnenden Preis, müsse der Kunde in die Lage versetzt werden, den Preis selbst zu kalkulieren. „Dann muss der Handwerker seine Kalkulationsgrundlagen wie Stundenlohn, Quadratmeterpreise usw. offenlegen.“ Ist das noch zu glauben? Ich fasse es nicht! Muss mir dann im Restaurant eigentlich auch eine individuelle Kalkulation für mein Schnitzel vorgelegt werden? Beim Enkauf meines nächsten Hemdes lasse ich mir auch einmal die individuelle Kalkulation vorlegen. Und was ist, wenn ich mit dieser Kalkulation nicht einverstanden bin? Fragen über Fragen. Aber wahrscheinlich werde ich, wenn ich die Kalkulationen lt. der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung erfrage, sofort amtsärtzlich in die Psychiatrie eingewiesen. Vielleicht kann mir dort jemand den Sinn dieses Bürokratiemonsters erklären. Wäre doch auch eine gelungene Therapie oder?
Der uns aufgebürdete Bürokratiewahnsinn geht fröhlich weiter. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)!! Schon alleine dieses Wortungetüm lässt Schlechtes ahnen. Und das ist auch so. Was das soll und wem das für was nützt, übersteigt vollkommen meine intellektuellen Fähigkeiten. Um es einfacher zu sagen: Ich kann es weder verstehen, noch einen Sinn darin sehen. Unglaublich, was sich die Bürokraten so alles für Schikanen ausdenken.