Nervige Azubis richtig kündigen
Der Lehrling war unhöflich zu Kunden, dreist im Betrieb und schlecht in der Berufsschule. Doch wie wird man so einen Mitarbeiter los?
Der Lehrling war unhöflich zu Kunden, dreist im Betrieb und schlecht in der Berufsschule. Doch wie wird man so einen Mitarbeiter los?
Jedenfalls nicht mit einer fristlosen Kündigung, wie der Chef einer Kfz-Werkstatt jetzt feststellen musste. Diesen Mechatronik-Lehrling hatte der Meister schon länger im Visier: Innerhalb kurzer Zeit war der Azubi durch schlechte Berufsschulnoten und sein unhöfliches Verhalten gegenüber Kunden aufgefallen. Das Fass zum Überlaufen brachte der Lehrling, als er sich zwei Mal gegen das betriebsinterne Fahrverbot hinweg setzte und prompt in beiden Fällen Unfälle verursachte.
Nicht ohne Abmahung
Gerechtfertigt war die fristlose Entlassung trotz dieser Vorfälle jedoch nicht, entschieden die Richter des hessischen Landesarbeitgerichts (Az. 17 Sa 518/07). Nach Auffassung der Richter darf ein Ausbildungsverhältnis nur nach ganz erheblichen Verstößen gekündigt werden - und erst nach einer Abmahnung. Die hatte der Arbeitgeber im behandelten Fall jedoch versäumt.
Zuckerbrot oder Peitsche?
Wie gehen Sie mit dreisten Azubis in Ihrem Unternehmen um? Sind Abmahnungen der richtige Weg oder brauchen die Jugendlichen einfach mehr Verständnis und Führung? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen in einem Leserbrief.
(jw)
