04.08.2009
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Filterförderung

Nachrüsten und kassieren

Wer ein Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter nachrüsten lässt, kann mit einer Förderung von 330 Euro rechnen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten zwei Ausnahmen.

Die neue Förderung gilt seit Anfang des Monats. Nachrüstwillige können jetzt zwischen den 330 Euro wählen, die sie nach Bewilligung des Antrages auf ihr Konto überwiesen bekommen. Oder sie entscheiden sich für die bisherige Förderung: Es gibt den gleichen Betrag auch über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung.

Auch Unternehmer können die Förderung beantragen, wenn sie umrüsten wollen. Die Fahrzeuge müssen als Pkw zugelassen sein. Außerdem gilt: Für Betriebe, gegen die derzeit ein Insolvenzverfahren läuft, sind von der Förderung ausgeschlossen. Wer in den vergangenen drei Jahren weniger als 20.000 Euro staatliche Zuschüsse nach der so genannten „De-minimis-Regelung“ erhalten hat, kann das Geld beantragen, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums gegenüber handwerk.com.

Die Regierung lockt auch mit anderen Vorteilen der Nachrüstung: Pkw erhalten eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die Umweltzonen einfahren. Nachgerüstete Fahrzeuge werden vom zeitlich befristeten Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum ausgenommen. Damit erhöhe sich ihr Wiederverkaufswert, heißt es.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Förderprogramm ab, teilte das Bundesumweltministerium mit. Wer sein Diesel-Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüsten möchte, kann ab dem 1. September online beim BAFA einen Antrag stellen. Die gemeinsame Förderrichtlinie des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministeriums ist seit Ende Juli einsehbar.

(ja)

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