30.08.2012
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Umsatzsteuer-Befreiung

Mit wie viel Geld kann ein Handwerker auskommen?

Der Zoll wird das schon regeln

Friseurmeister Krombholz aus Düsseldorf
Er fordert die Abschaffung des Steuerprivilegs und plädiert für eine Reduzierung der Besteuerung für Handwerksleistungen auf einheitliche 7 Prozent.
Friseurmeister Krombholz aus Düsseldorf - 
Foto: Privat

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hat Friseurmeister Krombholz Anfang April beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition eingereicht. Das Ziel: Alle Unternehmen sollen steuerlich gleich behandelt werden, unabhängig von Betriebs- und Umsatzgröße. In diesem Sinne sollte die Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleinstunternehmen gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz überdacht werden.

Die Antwort vom Ausschuss: Beim Paragraphen 19UStG, wonach die Umsatzsteuer von inländischen Unternehmen nicht erhoben wird, wenn der Umsatz im Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat, handelt es sich um eine Vereinfachungsmaßnahme. Durch diese Sonderregelung soll der Belastung mit Verwaltungsaufwand Rechnung getragen werden, die eine normale Besteuerung von Kleinstunternehmen nach sich ziehen würde. (Weitere Ausführungen dafür lesen Sie hier.)

Auch beim Finanzminister hat Krombholz angefragt, wie Bürger und Betriebe mithelfen können, Schwarzarbeit einzudämmen und was die Politik zur Bekämpfung der Schwarzarbeit tun. Das Ministerium verweist darin auf die örtlichen Zolldienststellen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die vollständige Antwort des Ministeriums können Sie hier nachlesen.

Ihre Meinung? Fühlen Sie sich benachteiligt, weil Sie Umsatzsteuer abführen und andere Betriebe nicht? Oder zählen Sie zu den Handwerkern, die nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienen und sind froh, dass es die Steuererleichterung gibt? Wir sind gespannt auf Ihre Meinung!

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2 Kommentare zu "Mit wie viel Geld kann ein Handwerker auskommen? "

  1. DanielaDorothea - 01.09.2012, 09:44 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Ich bin auch für die Abschaffung der Umsatzsteuerfreiheit. Es gibt auch keinen Grund dafür. eine Umsatzsteuererklärung ist wie Grundrechenart (Zumindest bei kleinen Firmen). Ich stimme zu, dass diese Menschen zum Großteil Schwarz arbeiten und trotzdem noch als Aufstocker Geld kassieren. Ich habe einige Firmen "kennengelernt". Anzeigen hilft leider nicht, Zoll hat keine Zeit, Finanzamt kein Interesse. Die Abschaffung wäre nicht nur ein Mittel gegen die Schwarzarbeit sondern auch im Nebeneffekt gegen Scheinselbständigkeit die in bestimmten Branchen sich häuft. Den Kleinunternehmer sind meistens Sub die nur Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und das Material von dem GU / Hauptfirma kommt. Somit sind sie meist nichts anderes als Arbeitnehmer aber viel billiger weil der Mindestlohn entfällt und auch die Sozialkosten. Wann begreift der Staat mal, dass er nur Sozialgeschenke machen kann, wenn er auch dafür sorgt, das Sozialgelder und Steuern eingenommen werden...

  2. RSH - 31.08.2012, 12:26 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Man sollte nicht eine Vereinfachungsregelung mit der Schwarzarbeiterregelung durcheinander würfeln. Ich nutze diese Vereinfachungsregelung für den nebenberuflichen Vertrieb einer kleinen Softwarelösung. Hiervon profitiert das Finanzamt und ich durch die Vermeidung einer Mini-Umsatzsteuererklärung. Wir haben in Deutschland schon genug Verwaltungsaufwand, der nun wirklich nicht noch weiter aufgeblasen werden muss.
    Die Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit sollte bitte auch mit den Überwachungs- und Fandungsmaßnahmen betrieben werden. Ich habe mal einen Schwarzarbeiter anzeigen wollen und mir wurde damals gesagt, dass das keinen Sinn macht, da bei ihm eh nichts zu holen war. Hier sollten doch mal wirklich alle Möglichkeiten zum Aufbau eines Fahndungsdruckes bei den Schwarzarbeitern genutzt werden.