Betriebe, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, können über das Portal sv.net Meldungen zur Sozialversicherung übermitteln. Doch spätestens zum 1. März 2024 wird es durch das SV-Meldeportal ersetzt, darauf weist die Techniker Krankenkasse hin.
Derzeit werde sv.net von etwa 500.000 Arbeitgebern mit 570.000 Nutzern verwendet. Sie könnten damit Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge ausfüllen und abgeben. Das Portal sei eine Ausfüllhilfe und ersetze kein Lohnabrechnungsprogramm.
Die neue Ausfüllhilfe, das SV-Meldeportal, geht im Sommer 2023 an den Start. Ab 1. Juli 2023 startet die Pilotphase, später wird das neue Portal für alle Nutzer freigegeben. In der Übergangszeit steht sv.net weiterhin allen Nutzern zur Verfügung – im uneingeschränkten Leistungsumfang bis zum 31. Dezember 2023.
Der Techniker Krankenkassen zufolge bietet das neue SV-Meldeportal folgende zusätzliche oder überarbeitete Funktionen:
- Online-Datenspeicher: Er ist vor allem für kleine Betriebe gedacht: Mit dem Online-Datenspeicher sollen sie alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen zentral und sicher speichern können. Zudem soll es möglich sein, die gespeicherten Daten für die elektronische Betriebsprüfung zu nutzen.
- Benutzer registrieren: Betriebe benötigen dafür ein ELSTER-Zertifikat, denn der Krankenkasse zufolge ist die Registrierung und der Login für Arbeitgeber nur damit möglich.
- Barrierefreie Benutzeroberfläche: Das Portal kann sowohl am stationären PC als auch mobil über Tablet oder Smartphone genutzt werden. Das Design passt sich automatisch an, da es responsiv ist.
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