18.05.2010
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Ein-Prozent-Regelung

Mehrere Firmenwagen werden teuer

Wer mit mehreren Firmenwagen privat unterwegs ist und kein Fahrtenbuch vorweisen kann, muss für jeden Wagen zahlen.

 - Foto: Fiat
Foto: Fiat

Handwerker, die mehrere Firmenwagen besitzen und teilweise privat nutzen, dürfen vom Fiskus richtig zur Kasse gebeten werde. Denn für jedes privat genutzte Fahrzeug, für das der Unternehmer kein Fahrtenbuch vorlegen kann, darf das Finanzamt die Ein-Prozent-Regelung anwenden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine einzige Person die Wagen privat nutzen kann. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden - und damit praktisch eine Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt, die bislang vorsah, in solchen Fällen die Ein-Prozent-Regelung nur einmal anzuwenden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Unternehmer drei Firmenwagen, auch privat genutzt. Seine Ehefrau hatte schriftlich versichert, die Firmenwagen nicht zu nutzen, auch sonst hatte niemand Zugriff auf die Fahrzeuge.

Das alles spielte für den BGH keine Rolle: Für jeden Wagen ohne Fahrtenbuch sei einzeln der privaten Nutzungsanteil mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zu berechnen.

(jw)

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