15.03.2010
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Vorsorge vom Chef

Mehr vom Lohn ohne Mehrkosten

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Wie die Entgeltumwandlung in betriebliche Altersvorsorge funktioniert, erläutert Vergütungsexperte Dr. Cord Imelmann aus Oldenburg:

Anspruch: Mitarbeiter haben einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Fordert ein Mitarbeiter Entgeltumwandlung, muss der Arbeitgeber ein Angebot machen.

Formen: Frei sind Arbeitgeber bei der Wahl des Durchführungsweges. Infrage kommen Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage und Pensionsfonds. Die Wahl hängt von vielen Faktoren ab, etwa vom Preis-Leistungs-Verhältnis wie auch von Aufwand und Haftung des Arbeitgebers.

Förderung: Gefördert werden Einzahlungen bis zu vier Prozent der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze (in 2010: 2640 Euro jährlich). Diese Zahlungen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.

Gesetzliche Rente: Durch die Abgabenfreiheit sinkt der gesetzliche Rentenanspruch leicht. Kompensieren können Arbeitgeber das, indem sie den eingesparten Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben (teilweise) in einen Zuschuss zur Vorsorge umwandeln.

Besonderheiten: Für die Rente fallen im Alter Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Da Alterseinkünfte meist niedriger sind als heutige Einkünfte, fallen die Abgaben niedriger aus.



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