27.10.2011
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Die 30-Cent-Pauschale könnte steigen

Mehr Kilometergeld für Dienstfahrten

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Autos, Sprit, Reparaturen - alles wird teurer, nur die Kilometerpauschale für Dienstfahrten bleibt unverändert. Seit Einführung des Euro liegt sie nun schon bei 30 Cent pro Kilometer. Ob das noch reicht? Steuerberater Dirk Witte aus Oldenburg hat nachgerechnet: „Mit den 30 Cent kommt man gerade noch hin, wenn man sich einen gebrauchten Polo Diesel anschafft. Sonst zahlt man drauf.“

Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
Das könnte jetzt eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ändern (2 BvR 1008/11). Denn während sich der Rest der Bevölkerung mit den 30 Cent zufriedengeben muss, erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst in einigen Bundesländern längst 35 Cent. Unfair fand das ein Steuerzahler und zog dagegen vor Gericht.

Betroffen: Chefs und Mitarbeiter
Um was geht es konkret? Betroffen sind Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, wenn sie mit ihrem Privatwagen Fahrten für den Betrieb unternehmen, zum Beispiel zu Baustellen fahren.

  • Selbstständige können dann pauschal für jeden Kilometer 30 Cent Betriebsausgaben absetzen.
  • Arbeitnehmer können sich die Pauschale vom Chef steuerfrei erstatten lassen oder als Werbungskosten absetzen.
  • Wer damit nicht auskommt, kann zwar höhere Kosten ansetzen, muss die dann aber im Detail nachweisen. Würde das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde zustimmen, dann würde die Pauschale auf 35 Cent steigen.

Die Zeichen stehen gut
Steuerberater Dirk Witte ist optimistisch, dass es dazu kommt. „Die Pauschale liegt schon seit fast 10 Jahren bei 30 Cent. Früher wurde sie alle zwei bis fünf Jahre angepasst. Da wird sich etwas bewegen.“



Dass auch die Finanzverwaltung dem nicht unkritisch gegenübersteht, liest Witte aus einem Schreiben der OFD Münster (ESt 20/2011 v. 20.07.2011) heraus. Demnach sollten die Finanzämter zwar grundsätzlich nur die 30 Cent anerkennen. Doch in allen Fällen, in denen Steuerzahler mehr geltend machen, seien die Bescheide nach einem Einspruch „ruhend“ bis zur Entscheidung zu stellen. Das würde eine unbürokratische Änderung ermöglichen, falls es zu einer Erhöhung kommt.

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1 Kommentar zu "Mehr Kilometergeld für Dienstfahrten "

  1. heiner - 02.11.2011, 17:53 Uhr (Kommentar melden)

    Interessant in diesem Zusammenhang auch diese Info: Für Dienstreisen doppelte Reisekosten bei der Steuererklärung ansetzen ... Viele Arbeitnehmer arbeiten nicht an einem festen Ort, sondern Pendeln zwischen verschiedenen Arbeitsstätten hin und her. Außendienstmitarbeiter zum Beispiel oder Bezirksleiter und Führungskräfte die verschiedene Standorte betreuen.
    Bisher konnten die Berufspendler diese Fahrtkosten nicht vollständig absetzen. Das Finanzamt stufte jeden Ort als festen Arbeitsplatz ein. Deshalb konnte man nur die einfache Fahrt mit der Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen.Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nur einen festen Arbeitsort haben können. Nur dann nämlich so das Gericht, "kann sich der Arbeitnehmer auf die immer gleichen Wege einstellen und die Kosten gering halten, sodass der beschränkte Abzug durch die Entfernungspauschale gerechtfertigt ist."
    Fahrten zu verschiedenen Arbeitsstätten gelten nun grundsätzlich als Dienstreise. "Das bedeutet, dass Arbeitnehmer bei jeder Dienstreise nun den Hin- und Rückweg mit 30 Cent geltend machen können", sagt Steuerberater Robert Müller aus Riegelsberg im business-on.de Interview. Zusätzlich mindern Verpflegungsmehraufwendungen die Steuerlast.
    Hier der entsprechende Link, er wird aber glaube ich automatisch von Handwerk.com gekürzt. Evtl. nimmt man ihn im Bericht mit auf ... http://www.business-on.de/saarlorlux/dienstreisen-absetzen-geldwerter-vorteil-pendlerpauschale-kilometer-_id12672.html