24.02.2005
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Steuern

Marketing-Hilfe vom Finanzamt

Reinigungsarbeiten, kleinere Reparaturen und Malerarbeiten können Privatkunden von der Steuer absetzen. Für Handwerker ein zusätzliches Verkaufsargument.

Marketing-Hilfe vom Finanzamt: Reinigungsarbeiten, kleinere Reparaturen und Malerarbeiten können Privatkunden von der Steuer absetzen.

Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen an, maximal 600 Euro im Jahr. Dazu zählen die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, das Streichen und Tapezieren von Innenwänden oder die Beseitigung kleinerer Schäden. Damit die Ausgaben anerkannt werden, muss es sich um Arbeiten handeln, die regelmäßig anfallen und auch vom Kunden selbst hätten erledigen werden können (BMF, Schreiben v. 1.11.2004, Az: IV C 8 – S 2296 b – 16/04). Bei anderen Tätigkeiten, wie Gas-, Strom oder Wasserinstallationen, die in der Regel nur Fachbetriebe ausführen, gibt es die Vergünstigung nicht. Zudem können Waren- und Materialkosten nicht abgesetzt werden.

Tipp: Handwerker können diese Steuerersparnis als zusätzliches Verkaufsargument nutzen. Profitieren können Auftraggeber jedoch nur, wenn sie dem Finanzamt eine Rechnung und einen Überweisungsbeleg der Bank vorlegen können. Ein Tipp für Ihre Kunden: In der Einkommenssteuererklärung gehören solche Kosten auf Seite 2 des Mantelbogens in die Zeilen 44 bis 46.

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