Gehalt
Lohnwucher kann teuer werden
Wer seinen Mitarbeitern jahrelang immer dasselbe Gehalt zahlt, kann von ihnen später richtig zur Kasse gebeten werden: Denn im Laufe der Zeit kann daraus Lohnwucher werden. Eine Hilfskraft will jetzt 37.000 Euro Nachzahlung für zweieinhalb Jahre Arbeit.
Wer seinen Mitarbeitern jahrelang immer dasselbe Gehalt zahlt, kann von ihnen später richtig zur Kasse gebeten werden: Denn im Laufe der Zeit kann daraus Lohnwucher werden.
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann Lohnwucher auch dann eintreten, wenn der Lohn bei Abschluss des Arbeitsvertrags noch nicht zu beanstanden war. Durch die Entwicklung des Tariflohns könne die Vergütung wucherisch werden.
Geklagt hat die ungelernte Hilfskraft eines Gartenbaubetriebs: Von 1992 bis Januar 2002 hatte sie 6 D-Mark Stundenlohn erhalten, danach 3,25 Euro. Für die Zeit von Dezember 1999 bis Mai 2002 verlangt sie nun 37.000 Euro Nachzahlung. Wie das Bundesarbeitsgericht feststellte, lag der tarifliche Stundenlohn in dieser Zeit zwischen 14,77 DM brutto und 7,84 Euro brutto. Damit habe ihr Stundenlohn nicht einmal zwei Drittel des üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht - ein Fall von Lohnwucher.
Das BAG hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Allerdings nicht wegen Zweifeln am Klagegrund: "Die Gesamtumstände, insbesondere die gesetzwidrig hohen und zudem unregelmäßigen Arbeitszeiten verdeutlichen die Ausbeutung der Klägerin." Jedoch habe das Landesarbeitsgericht weder die Üblichkeit des Lohns in den Gartenbaubetrieben der Region noch die Kenntnis des Beklagten vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen ausdrücklich festgestellt. Das sei in der neuen Verhandlung nachzuholen.
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 22. April 2009, Az. 5 AZR 436/08
(jw)
