Klinkerkolonne hat Termine frei
Legal werben – illegal arbeiten
Eine Handynummer, vier Wörter, fertig ist die Zeitungsanzeige: "Klinkerkolonne hat Termine frei." Das klingt ganz offensichtlich unseriös, richtig. Dennoch dürfen Schwarzarbeitsfahnder nicht aktiv werden. Interview mit einem Insider.
Dass Werbung für Schwarzarbeit erlaubt ist, regt ihn auf. Denn: Heinrich Kahle ist Schwarzarbeitsfahnder des niedersächsischen Landkreises Gifhorn – und hat immer wieder verzweifelte Verbraucher am Telefon. Menschen, die Verträge mit Firmen abgeschlossen haben, die es nicht gibt. Warum Kahle und Kollegen trotzdem die Hände gebunden sind, verdeutlicht er im handwerk.com-Interview.
Herr Kahle, Sie fordern schärfere Gesetze, die die Arbeit von Schwarzarbeitsfahndern erleichtern – warum?
Heinrich Kahle: Weil ich den Vergleich kenne, bis 2004 war die Welt für uns noch ganz in Ordnung. Wenn bis dahin ein Anbieter mit derart obskuren Anzeigen geworben hat, egal in welchen Medien, dann konnte ich ein Bußgeld bis 25.000 Euro festsetzen. Das hatte zur Folge, dass die Werbung mit Schwarzarbeit zurückging. Dann kam der Gesetzgeber um die Ecke, weil der Paragraf 4 systemwidrig sei.
Was heißt denn systemwidrig?
Kahle: Da muss man Jurist sein, um das zu verstehen. Theoretisch könnte derjenige, der die Anzeige schaltet, ja einen ordnungsgemäß eingetragenen Subunternehmer beauftragen. Ich kenne allerdings keinen einzigen Vertreter meiner Klientel, der die Arbeit nach so einer Werbung nicht selbst ausgeführt hat. Was auch immer systemwidrig heißt: Es ist für mich jedenfalls nicht systemkonform, dass ein Schwarzarbeiter werben darf – und der Kunde schlussendlich der Gelackmeierte ist.
Die Fahnder müssen warten, bis der Kunde hereingefallen ist – lesen Sie Seite 2.
