Altersdiskriminierung
Längere Kündigungsfristen für jüngere Arbeitnehmer
Jüngere Mitarbeiter haben ab sofort die gleichen Kündigungsfristen wie ältere Kollegen. Im Streitfall können sich Arbeitgeber nicht mehr auf deutsches Arbeitsrecht verlassen, entschied der Europäische Gerichtshof.
Nach deutschem Arbeitsrecht verlängerten sich Kündigungsfristen bisher mit der zunehmenden Dauer des Arbeitsverhältnisses. Jedoch mussten Arbeitgeber Beschäftigungszeiten bis zum 25. Geburtstag eines Arbeitnehmers dabei nicht berücksichtigen.
Damit ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun Schluss. Diese Regelung verstoße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Deutsche Gerichte dürften sie daher nicht mehr anwenden, entschied der EuGH.
Geklagt hatte eine Frau, die seit zehn Jahren bei einem Arbeitgeber beschäftigt war. Im Alter von 28 Jahren entließ sie der Chef mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Die Frau sah in der kurzen Kündigungsfrist eine nach EU-Recht verbotene Diskriminierung wegen des Alters. Die Kündigungsfrist hätte vier Monate betragen müssen, meinte sie. Das hätte ihrer Betriebszugehörigkeit entsprochen. Der EuGH stimmte der Auffassung der Klägerin zu.
(bw)

2 Kommentare zu "Längere Kündigungsfristen für jüngere Arbeitnehmer"
Lieber Leser, nach unserer Einschätzung gilt das Urteil ab sofort, da keine Frist angegeben wurde. Exakt kann das jedoch nur ein Anwalt einschätzen, daher empfiehlt es sich, in solchen Fällen vor einer Kündigung vorerst an einen Anwalt zu wenden. Freundliche Grüße Birgit Wessel
Seit wann gilt dieser Beschluß bzw. ab wann ist mit den vollen Zeiten zu rechnen ? Danke, Fr.Kp