07.07.2011
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Neue Regeln für Online-Shops

Kunden müssen Rücksendungen selber zahlen

Erleichterung für Handwerksbetriebe: Für Rücksendungen trägt der Besteller künftig selbst die Kosten. Was sich sonst noch ändert lesen Sie hier.

Die EU bringt Richtlinien auf den Weg, die Onlineshop-Betreibern bares Geld sparen. Künftig tragen die Kunden selbst die Versandkosten, wenn sie Waren zurücksenden. Bisher mussten die Käufer nur bei einem Wert bis 50 Euro dafür aufkommen. Umgekehrt müssen auch Shopbetreiber einige Neuerungen beachten.

Zusammengefasst: Die wichtigsten neuen Pflichten für Onlineshop-Betreiber

  • Alle anfallenden Kosten müssen vor dem "Kaufklick" in einem Gesamtpreis angegeben sein.
  • Außerdem müssen Sie schon im Vorfeld angeben, was eine Rücksendung kosten würde.
  • Alle für den Kaufvertrag relevanten Fakten müssen in der Nähe des Bestellbuttons stehen.
  • Der echte geografische Sitz des Händlers muss angegeben werden, damit der Käufer Kontakt aufnehmen kann.
  • Händler setzen keine "Häkchen" vorab. Der Kunde kreuzt selber an.
Gerade die Regelung, dass Kunden künftig dafür bezahlen, wenn Sie Waren zurücksenden, kommt bei betroffenen Handwerkern gut an. "Wir sind ein kleiner Betrieb. Wenn immer wieder Kunden große Mengen bestellen und auf unsere Kosten zurückschicken, bedeutet das große Verluste", sagt die Geschäftsführerin der Handweberei Rosenwinkel in Friedland, Silvia Hesse.



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1 Kommentar zu "Kunden müssen Rücksendungen selber zahlen"

  1. Dieter Kunnig - 08.07.2011, 17:31 Uhr (Kommentar melden)

    Das wurde aber auch Zeit. Die Kunden bestellen was das Zeug hält und senden dann alles zurück. Zum großen Teil auch benutzte Artikel.