14.04.2009
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Kern im Kirschkuchen

Kunden in Gefahr

Mit dieser Frage haben sich deutsche Richter über mehrere Instanzen beschäftigt: Wer haftet für den Kern im Kirschkuchen?

Das höchste deutsche Zivilgericht hat die Klage eines Kunden abgewiesen, der auf einen Stein im Kirschteilchen gebissen hatte. Dabei hatte sich der Mann ein Stück seines Zahnes abgebrochen und wollte den Bäcker für den Schaden verantwortlich machen.

Der Kunde verlangte über 400 Euro von dem Handwerksbetrieb: Zahnarztkosten und Schadensersatz. Die obersten Richter standen jedoch auf der Seite des Bäckers. Es könne nicht verlangt werden, jede Kirsche einzeln zu untersuchen. Der Verbraucher müsse wissen, dass "die Kirsche eine Steinfrucht ist".

Zwei Gerichte, das Amtsgericht Iserlohn und das Landgericht Hagen, hatten dem Kirschkuchenesser zuvor Recht gegeben.

Bundesgerichtshof:

Urteil vom 17. März 2009, Az: VI ZR 176/08

(ja)

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