25.09.2012
0 Bewertung(en) Rating
Schriftgröße

Ausnahme-Urteil

Kunde stürzt vom Gerüst – wer haftet?

Das Urteil: Vor dem Landgericht scheitert der Kunde. Und auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist die Klage ab (Urteil vom 15. März 2012, Az. 17 U 103/11). Aber nicht etwa, weil der ganze Vorgang ungeklärt war und es keine Augenzeugen gibt. Und trotz der Tatsache, dass der Handwerker beim Bau des Gerüsts selbst gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen hatte.

Ausschlaggebend war vielmehr, dass der Bauherr vor dem Unfall mehrere Verstrebungen aus dem Gerüst entfernt hatte, weil sie ihm im Weg waren.

In der Regel gehen Prozesse in solchen Fällen zulasten des Handwerkers aus. Der Anscheinsbeweis genügt, also ein Unfall nach einem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften. Einzige Ausnahme: Wenn eine andere, ernstzunehmende Unfallursache infrage kommt, genügt der Anscheinsbeweis nicht.

In diesem Fall hatte der Sachverständige schwere Zweifel an der Unfallursache: Ohne Frage habe der Handwerker das Gerüst unsachgemäß aufgestellt. Es sei jedoch sehr wahrscheinlich, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn der Bauherr die Streben nicht entfernt hätte. "Durch die hierdurch verursachte Instabilität sei es zu Schwingungen des Gerüsts und des Gerüstbelags gekommen, die den Sturz des Klägers herbeigeführt hätten."

Weitere Artikel zum Thema "Bizarres vom Bau":


(jw)

Ist dieser Artikel für Sie hilfreich?

Kommentar schreiben

Ihre persönlichen Daten:

Sicherheitsprüfung: (» refresh)

Bitte füllen Sie alle Felder mit * aus! Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.