14.04.2009
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Frist einhalten

Kündigung verpasst

Zwei Wochen sind genug für eine fristlose Kündigung. Wer die Frist versäumt, muss darauf verzichten.

Zwei Wochen hat ein Arbeitgeber Zeit, einen Mitarbeiter nach einer vermeintlichen Verfehlung fristlos zu entlassen. Danach muss er den Mitarbeiter sogar dann weiter beschäftigen, wenn das Fehlverhalten ausreichend für eine fristlose Kündigung gewesen wäre, hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Sie urteilten damit zugunsten eines entlassenden EDV-Technikers, der privat für Kunden tätig geworden war. Die Behauptung des Arbeitgebers, er habe erst noch weitere Beweise für diesen Vorwurf ermitteln müssen, würde eine Fristverlängerung nicht rechtfertigen.

LAG Rheinland-Pfalz:

Urteil vom 23. Oktober 2008, Az 10 Sa 428/08

(jw)

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