09.02.2010
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Krankenkassen

Krebspatient erstreitet sich Krankengeld

Nach dem Berichterstattung auf handwerk.com: Jürgen O. bekommt wieder Leistungen von seiner Kasse.

 - Foto: Bilderbox.de
Foto: Bilderbox.de

"Die AOK zahlt wieder!“ Hocherfreut vermeldet Silke D., Tochter eines Krebspatienten aus Georgsmarienhütte, den glücklichen Ausgang einer ärgerlichen Geschichte: Im Sommer 2009 hatte die Kasse ihre Leistungen eingestellt. Der Versicherte, Handwerksunternehmer Jürgen O., sah sich vor dem finanziellen Ruin (handwerk.com berichtete).

Hintergrund: O.s Anspruch auf Krankengeld war verfallen, weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Kranken aufgrund eines einzigen ärztlichen Berichts als "voll erwerbsgemindert" eingestuft hatte.

Damit fanden Jürgen O. und Silke D. sich jedoch nicht ab. "Mein Vater wird wieder arbeiten können und er will das auch", ist Silke D. überzeugt. Deshalb wandten die beiden sich an die Medien. Außerdem legten sie Widerspruch bei der AOK ein und stellten einen neuen Antrag bei der DRV – mit Gutachten der behandelnden Ärzte.

"Die DRV hat die volle Erwerbsminderung zurückgenommen und die AOK zahlt wieder", sagt Silke D. Sie sieht darin "die sauberste Möglichkeit für die Kasse, aus der Sache herauszukommen." Zusätzlich habe die AOK sämtliche Rechtsanwaltskosten übernommen.

Hansjörg Haack, der als Fachanwalt für Medizinrecht in Osnabrück die Verfahren geführt hat, bekräftigt: "Ohne den Druck der Medien wie handwerk.com wäre dieses Ergebnis niemals zustande gekommen – jedenfalls nicht so schnell."

(bw)

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