15.03.2011
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Steuer-Urteil

Krankheiten richtig absetzen

Amtsärztliches Attest? Krankheitskosten können Sie nun auch ohne eine vorsorgliche Untersuchung absetzen.

In zwei aktuellen Fällen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerzahler zum Nachweis einer Krankheiten nicht mehr zwingend ein amts- oder vertrauensärztliches Attest oder ein Gutachten der Krankenversicherung vorlegen müssen. Andere Mediziner kämen als Sachverständige ebenfalls infrage. Zudem müsse ein Arzt den Fall nicht vor der Behandlung beurteilen, das sei auch später noch möglich.

In einem der Verfahren hatten Eltern geklagt, die für Unterkunft, Verpflegung und Therapie ihres Sohnes in einem Internat mit Legastheniezentrum fast 20 000 Euro absetzen wollten (Az. VI R 17/09). In dem anderen Fall hatten Eltern 5 000 Euro in neue Möbel investiert, weil ihr Kind Asthmabeschwerden hatte.



Nach Auffassung des BFH ist es Sache des Finanzgerichts, Beweise zu würdigen, und nicht Aufgabe eines Amtsarztes. Natürlich könnten die Gerichte Sachverständige bei der Beurteilung hinzuziehen, um zu klären, ob eine Krankheit vorliege. Es sei jedoch nicht einzusehen, warum ein vom Gericht eingeschalteter Sachverständiger nicht auch neutral urteilen könne.

Weitere Infos zum Thema: Versicherungsschutz und Vorsorge

(jw)

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