Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die Selbstständigen zu Gute kommt, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Demnach haben freiwillig Versicherte künftig mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Zudem müssen Krankenkassen ihre Beiträge rückwirkend senken, auch wenn sie wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstsatz von monatlich 800 Euro festgesetzt hatten.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) begrüßt die beschlossenen Änderungen. „Die hohen Beitragsforderungen der Krankenkassen drohten, viele kleinere Selbstständige in ihrer Existenz zu gefährden“, sagt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv. Daher sei es richtig, dass der Gesetzgeber nun entschieden habe, dass Krankenkassen die Einkommensnachweise ihrer Versicherten auch dann berücksichtigen müssen, wenn die Frist bereits verstrichen sei.
Hintergrund: Die Krankenkassenbeiträge von freiwillig versicherten Selbstständigen werden seit 2018 vorläufig festgesetzt – auf Grundlage des Einkommenssteuerbescheides des Vorjahres. Weisen Versicherte ihr Einkommen jedoch nicht innerhalb von drei Jahren nach, so gelte zunächst der Höchstbetrag. Laut vzbv werde dabei ein fiktives Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze angenommen, die aktuell bei knapp 5.000 Euro im Monat liege.
Laut vzbv beraten die Verbraucherzentralen seit Jahresbeginn verstärkt Versicherte, bei denen die Krankenkassen Nachzahlungen und Säumniszuschläge zum Teil von bis zu 8.000 Euro eingefordert hätten. Anstatt 200 Euro hätten die Versicherten plötzlich rund 800 Euro monatlich zahlen sollen. „Für viele Kleinselbstständige war das existenzbedrohend“, sagt Moormann.
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