zahlreiche Steuerbefreiungen
Komplizierte Kfz-Steuer
Diesel, Benzin, Elektro so rechnen Sie richtig.
Filterförderung, CO2-Steuer, zahlreiche Steuerbefreiungen die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, mit denen umweltfreundlichere Autos auf unsere Straßen kommen sollen. Damit Autofahrer und Autohändler sich im Paragraphendschungel noch zurecht finden, hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) jetzt die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Für ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten zusammen - einem hubraumbezogenen Sockel und einer Umwelt-Komponente, die sich am CO2-Ausstoß orientiert. Der Sockelbetrag ist bei Benzinern und Dieseln unterschiedlich: So ergeben sich bei Ottomotoren zwei Euro und bei Dieselmotoren mit Partikelfiltern (DPF) 9,50 Euro je aufgerundeter 100 ccm. Für Diesel-Pkw ohne Rußfilter fällt bis zum 31. März 2011 ein Zuschlag von 1,20 Euro je aufgerundeten 100 ccm an.
Hinzu kommen zwei Euro für jedes Gramm CO2, das den Wert von 120 Gramm CO2-Ausstoß/km überschreitet. Zum 1. Juli 2009 bleibt also der CO2-Ausstoß bis zu einer Basismenge von 120 g/km steuerfrei. Diese steuerfreie Basismenge wird dann erstmals ab dem 1. Januar 2012 auf 110 g/km und anschließend ab dem 1. Januar 2014 auf 95 g/km abgesenkt.
Und so wird gerechnet:
Benzin: aufgerundeter Hubraum des Fahrzeugs/100 x 2 Euro
+ (CO2-Emission in g/km - 120 g/km) x 2 Euro = zu
zahlende Kfz-Steuer
Diesel mit DPF: aufgerundeter Hubraum des Fahrzeugs/100 x 9,50
Euro + (CO2-Emission in g/km - 120 g/km) x 2 Euro = Kfz-Steuer für Pkw mit Dieselmotor
Ist ein Diesel vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen worden und wird bis zum 31. Dezember 2009 ein Filter nachgerüstet, so wird eine Steuerersparnis von 330 Euro gewährt. Autofahrer können für solche Nachrüstungen zwischen dem 1. August 2009 und dem 31. Dezember 2009 auch alternativ eine Barförderung von 330 Euro durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen.
Zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2013 erstmals zugelassene Diesel mit Euro-6-Norm werden durch eine befristete Steuerbefreiung gefördert. So wird für diese Pkw beginnend mit dem Jahr 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung gewährt, die auf einen Höchstbetrag von 150 Euro gedeckelt ist. Alle Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, sind ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie die Euro-4-Norm aufweisen. Besitzen sie die Euro-5-Norm oder Euro-6-Norm, können sie eine zweijährige Steuerbefreiung beanspruchen, die aber spätestens am 31. Dezember 2010 endet. Für Euro-5- oder Euro-6-Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, wird eine Steuerbefreiung für ein Jahr beginnend mit dem 1. Januar 2009 gewährt.
Neues Steuersystem für Neuwagen
Alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, unterliegen allein der neuen CO2-bezogenen Kfz-Steuer. Bei zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassenen Pkw erfolgt im Anschluss an die gewährte Steuerbefreiung ein Vergleich der bisherigen hubraumbezogenen mit der zukünftigen CO2-bezogenen Kfz-Steuer. Die niedrigere der beiden Kfz-Steuern gilt dann bis 2013. Alle vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassenen Fahrzeuge unterliegen bis 2013 wie bisher allein der hubraumbezogen Kfz-Steuer.
Elektroautos sind fünf Jahre ab dem Tag der Erstzulassung steuerbefreit. Danach berechnet sich die Steuer nach Masse, wobei hierauf noch eine 50-prozentige Ermäßigung gewährt wird. Bei allen übrigen Fahrzeugarten hat sich an der Berechnung der Kfz-Steuer bis dato nichts geändert. Auch an den Steuersätzen für Oldtimer hat sich nichts geändert. So beträgt die Steuer für Motorräder nach wie vor 46,02 Euro und für alle anderen Fahrzeuge 191,73 Euro im Jahr, sofern diese den Oldtimer-Status besitzen.
Für Transporter mit LKW-Zulassung gelten nach ZDK-Angaben die alten Steuersätze: Hier sind nach wie vor die Gewichtsklassen das entscheidende Kriterium.
(red)
