17.07.2012
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Wenn unzufriedene Mitarbeiter mit Kündigung drohen

Kollegenärger ist kein Kündigungsgrund

Ihre Mitarbeiter ärgern sich über einen Kollegen, wollen ihn loswerden – und drohen zur Not auch mit Kündigung? Alles kein Grund, den unerwünschten Mitarbeiter zu entlassen, meint ein Gericht.

Mitarbeiter ärgern sich über einen Kollegen?

 - In Drucksituationen muss der Chef erst aktiv werden, bevor er zur Kündigung greift.
In Drucksituationen muss der Chef erst aktiv werden, bevor er zur Kündigung greift.
Foto: BilderBox.com

Ein Betrieb hatte einen Mitarbeiter entlassen, weil zwei seiner Kollegen damit gedroht hatten, andernfalls ihrerseits zu kündigen.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein lehnte diese Begründung für eine Kündigung ab (Urteil vom 20. März 2012,  Az. 2 Sa 331/11).

Grundsätzlich könne eine Drucksituation zwar ein Kündigungsgrund sein, zuvor müsse der Arbeitgeber jedoch genügend Maßnahmen treffen, um diesen Druck zu entschärfen. Das sei hier nicht geschehen.

Dem entlassenen Mitarbeiter nützte das unter dem Strich allerdings wenig. Wie sich herausstellte, hatte er vor seiner Kündigung Kurzarbeitergeld erhalten und gegenüber der Arbeitsagentur behauptet, der Arbeitgeber nutzte das Kurzarbeitergeld als Zusatzgeschäft. Daher gaben die Richter einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers statt.

Weitere Infos zum Thema:

(jw)

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