Kein Tabu
Kollegen dürfen über ihr Gehalt sprechen
Dass Ihre Mitarbeiter erzählen, wie viel sie verdienen, ist in Ordnung – sogar dann, wenn Sie das im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt haben sollten.
Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern nicht verlangen, ihren Lohn geheim zu halten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern (LAG) hervor. In dem Fall hatte ein Arbeitgeber einen Angestellten abgemahnt, weil er die Höhe seines Lohnes im Kollegenkreis thematisiert hatte. Das widersprach einer Verschwiegenheitsklausel in seinem Arbeitsvertrag.
Der Chef befürchtete, dass Gespräche über Lohnunterschiede den Betriebsfrieden stören könnten. Deshalb hatte er eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Als ein Mitarbeiter sich nicht daran hielt, mahnte er ihn ab.
Dagegen klagte der Arbeitnehmer und verlangte, die Abmahnung aus seiner Personalakte zu entfernen. Mit Erfolg: Die Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag sei unwirksam, stellten die Richter am LAG klar. Ihre Begründung: Nur im Austausch mit den Kollegen könne der Mitarbeiter feststellen, ob seine Lohnhöhe nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz angemessen sei. Wenn er für gleiche Arbeit weniger verdiene, könne er sich wehren.
(bw)
